Italiens Regierung kämpft für ausländische Museumsdirektoren

Das Palazzo Ducale in Mantua - seinen Posten dort bekommt der Österreicher Peter Assmann nicht automatisch zurück.
Das Palazzo Ducale in Mantua - seinen Posten dort bekommt der Österreicher Peter Assmann nicht automatisch zurück. (c) imago
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Ein Gericht in Rom hatte die Ernennung von fünf Museumsdirektoren - darunter der Österreicher Peter Assmann - für rechtswidrig erklärt. Der Grund: Es waren keine Italiener.

Nachdem ein Verwaltungsgericht in Rom die Ernennung ausländischer Museumsdirektoren für rechtswidrig erklärt hat, greift die italienische Regierung zu Gegenmaßnahmen. In der Bilanzkommission der Abgeordnetenkammer wurde eine Regelung verabschiedet, der zufolge sich auch Ausländer um Posten als Museumsdirektoren in Italien bewerben dürfen, berichteten italienische Medien.

Der "Schutz des nationalen Interesses"

Damit wird eine Regelung gestrichen, der zufolge Ausländer bei öffentlichen Wettbewerben für die Besetzung von Beamtenstellen ausgeschlossen sind, wenn es um Posten geht, die streng mit dem "Schutz des nationalen Interesses" zusammenhängen. Wegen dieser Klausel hatte ein Verwaltungsgericht in Rom vergangene Woche die Ernennung von fünf Museumsdirektoren, darunter der Österreicher Peter Assmann als Leiter des Palazzo Ducale in Mantua, für rechtswidrig erklärt. Assmann hat somit seinen Posten als Museumsdirektor verloren, den er seit November 2015 besetzt.

Nach der Verabschiedung der neuen Regelung im Parlament erhält Assmann seinen Posten jedoch nicht zurück, stellte der italienische Kulturminister Dario Franceschini klar. Über den Fall des österreichischen Kulturmanagers muss noch der Staatsrat befinden, bei dem das Kulturministerium Einspruch gegen das Urteil eingereicht hatte.

Peter Assmann 2015 in Rom.
Peter Assmann 2015 in Rom.(c) imago

Gegen die Bestellung von Assmann hatte eine erfolglose Bewerberin beim Verwaltungsgericht in Rom Einspruch erhoben. Das Gericht erklärte die Wahl der ausländischen Direktoren für nicht rechtskonform mit der Begründung, die Bedingungen für die Zulassung ausländischer Staatsbürger hätten in mehreren Aspekten nicht den Gesetzen entsprochen. Das Verfahren hätte unter anderem als offener Wettbewerb und nicht von einer Jury des Kulturministeriums durchgeführt werden müssen.

(Ag.)

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