Deutsches Museum darf Raubkunst-Plakate behalten

Überraschende Wende im Resitutionsstreit um die Plakasammlung Hans Sachs: Ein Berlin Gericht entschied, dass das Deutsche Historische Museum die Plakate im Wert von vier Millionen Euro behalten darf.

Überraschende Wende im Streit um die von den Nazis geraubte Plakatsammlung des jüdischen Arztes Hans Sachs: Das Deutsche Historische Museum (DHM) darf die mehr als 4000 Werke aller Voraussicht nach behalten. Das Kammergericht Berlin entschied am Donnerstag in zweiter Instanz, dass Sachs-Sohn Peter zwar der Eigentümer ist, er aber die Herausgabe der Sammlung nicht erzwingen kann.

"Letztlich meinen wir, dass ein Herausgabe-Anspruch nicht mehr mit Treu und Glauben zu vereinbaren ist", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Bulling. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Sachs-Anwalt Matthias Druba kündigte Rechtsmittel dagegen an.

"Das ist Räuberdenke"

Dennoch setze er darauf, dass die Bundesregierung jetzt aus moralischen Gründen einlenke, sagte Druba der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Die können doch nicht sagen: Egal, ob die Sachen mir gehören oder nicht - wir behalten sie. Das ist Räuberdenke."

Die Sammlung Sachs gilt als eine der bedeutendsten Kollektionen deutscher Plakatkunst und wird auf mehr als vier Millionen Euro geschätzt. Nach dem Raub durch die Nazis galt sie zunächst als verschwunden, tauchte in einem DDR-Keller aber wieder auf. Seit der Wiedervereinigung befindet sie sich in den Händen des Deutschen Historischen Museums, das dem Bund untersteht.

Hans Sachs bekam Entschädigung

Peter Sachs verlangte seit 2005 die Rückgabe, obwohl sein Vater in den 60er Jahren eine Entschädigung für den Verlust der Sammlung bekommen hatte. Den Vorschlag von Richter Bulling auf eine außergerichtliche Einigung lehnte das Museum in der mündlichen Verhandlung ab.

DHM-Anwalt Hartmut Scheidmann sagte, die von der Bundesregierung eingesetzte sogenannte Limbach-Kommission zum Umgang mit NS-Raubkunst habe 2007 empfohlen, dass das Museum die Sammlung behalten dürfe. "Mit Rücksicht auf das Gewicht und die Bedeutung dieser Kommission wollen wir von dieser Empfehlung nicht abrücken."

Anwalt: Geht nicht um Geld

Nach Ansicht des Kammergerichts hat sich das Museum um die Sammlung verdient gemacht. Es habe zu Recht davon ausgehen können, dass es die Sammlung behalten dürfe, sagte Bulling. "Die jahrzehntelange Bewahrung von mehr als 4000 Plakaten geht über eine bloße Nutzung hinaus."

Mit Blick auf die Verfolgung von Hans Sachs durch die Nazis schlug er jedoch vor, das Museum solle über eine weitere Entschädigung für den Sohn nachdenken. Anwalt Druba betonte, seinem Mandanten gehe es nicht um Geld. "Er will, dass die Sammlung seines Vater genutzt und gezeigt wird."

(Ag.)

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