"Krone"-Kommentar wird Fall für Staatsanwaltschaft

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"Krone"-Steiermark-Chefredakteur Christoph Biro schrieb über angebliche Übergriffe und Sachbeschädigung durch Flüchtlinge. "Absoluter Blödsinn", sagt die Polizei.

Knapp 40 Beschwerden beim Österreichischen Presserat, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und einen "Shitstorm" in sozialen Netzwerken hat ein Kommentar des steirischen "Krone"-Chefredakteurs Christoph Biro ausgelöst. Biro schrieb von angeblichen Übergriffen und Sachbeschädigungen durch Flüchtlinge.

"Junge, testosteron-gesteuerte Syrer" hätten "sich äußerst aggressive sexuelle Übergriffe" geleistet, Afghanen die Sitze in ÖBB-Waggons aufgeschlitzt und ihre Notdurft verrichtet, weil sie nicht auf Sitzen Platz nehmen wollten, auf denen Christen gesessen sind, und "Horden stürmen die Supermärkte, reißen die Packungen auf, nehmen sich, was sie wollen, und verschwinden wieder", so der "Krone"-Chefredakteur am Sonntag in der Steiermark-Ausgabe der größten österreichischen Tageszeitung.

Polizei: Geschilderte Vorfälle "absolute Blödsinn"

Polizei und ÖBB geben an, dass diese angeblichen Vorfälle so nicht stattgefunden haben. Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion Steiermark nannte die Ausführungen Biros im "Kurier" einen "absoluten Blödsinn". Dabei handle es sich um Facebook-Gerüchte, für die Beweise fehlen. "Die leider aber sehr viel an polizeilicher Arbeit binden", so Grundnig.

"Wäre das tatsächlich so, würden von uns keine Sonderzüge mehr fahren", meinte ÖBB-Sprecher Christoph Posch zu den "Krone"-Infos.

Erst vergangene Woche vom Presserat gerügt

Die "Krone" war erst vergangene Woche wegen mehrerer Beiträge auf Krone.at, in denen Flüchtlingen diskriminiert wurden, vom Presserat gerügt worden. Dabei wurden laut Polizei Schilderungen aufgebauscht, verstärkt, übertrieben und verkürzt. Laut Presserat wollte die "Krone" syrische Flüchtlinge offenbar bewusst in schlechtem Licht erscheinen lassen.

Gegen den aktuellen Biro-Kommentar sind bis Dienstagvormittag 37 Beschwerden beim Presserat eingelangt, und die Organisation SOS Mitmensch hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz übermittelt. Es sei zu prüfen, ob der Kommentar unter den Verhetzungsparagrafen (§ 283 StGB) oder unter die wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB) falle, so die Menschenrechtsorganisation.

"Der Chefredakteur der steirischen 'Kronen Zeitung' hat sich in übler Stimmungsmache gegen Flüchtlinge betätigt. Er hat in pauschalierender Weise Gerüchte über Flüchtlinge gestreut und damit Angst und Misstrauen gegen Schutzsuchende geschürt", erklärte SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak. Meinungsfreiheit sei ein sehr hohes Gut, zugleich gebe es aber "vollkommen zu Recht" Gesetze gegen Verhetzung und gegen die wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte. "Verhetzung ist keine Meinung, sondern ein Akt der verbalen Gewalt. Diese verbale Gewalt ist oftmals die Vorstufe zu physischer Gewalt. Auch die Verbreitung falscher, angsteinflößender Gerüchte ist alles andere als eine harmlose Angelegenheit. Daher ist es wichtig, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob Herr Biro eine Straftat gesetzt hat", so Pollak.

Boulevard ist nicht gleich Boulevard: Man kann Vorurteile schüren (@krone_at) oder sie entkräften (@BILD). pic.twitter.com/qc9FzaXZV1

(APA)

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