Skinhead-Reportage: ORF-Journalist Moschitz siegte gegen FPÖ

(c) Die Presse/Clemens Fabry
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Die FPÖ habe den Ruf des ORF-Journalisten beschädigt, urteilte das Landegesgericht Wien. Die Partei muss 13.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im langen Verfahren gegen die FPÖ hat der ORF-Journalist Ed Moschitz einen Sieg erzielt. Am Dienstag entschied das Landesgericht Wien, dass die FPÖ mit Aussendungen Moschitz' Ruf beschädigt und ihm eine strafbare Handlung vorgeworfen habe. Moschitz wurden 13.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der FPÖ-Anwalt meldete volle Berufung an.

Moschitz wehrte sich gegen Vorwürfe der FPÖ, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine "Am Schauplatz"-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010.

Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Daraufhin wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt.

Und diesmal bekam Moschitz recht. Richter Hartwig Handsur stellte fest: Der Vorwurf, jemanden zu NS-Wiederbetätigung angestiftet zu haben, sei "zweifellos ehrenrührig". Und auch der "Schuldvorwurf", der Aussendungen der FPÖ sowie deren Parteizeitung erhoben worden sei, liege auf der Hand.

Auf Videobändern nicht zu sehen und zu hören

Die zentrale Frage war für den Richter, ob Moschitz die Skinheads dazu verleitet habe, "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" - bis zum Schluss war nicht klar, um welchen "Sager" es überhaupt ging - zu rufen. "Im Endeffekt ist es so, dass manches dafür spricht, manches dagegen spricht, dass ein Sager gefallen ist", räsonierte Handsur in seiner Begründung. Auf den Videobändern war nichts zu sehen bzw. zu hören.

Die Skinheads selbst hatten unterschiedlich ausgesagt, wobei der Richter aber jenen jungen Mann, der Moschitz zuerst belastet, das später aber widerrufen hatte, als nicht glaubwürdig beurteilte. Bei der vierten Verhandlungsrunde Anfang April war es um die Frage gegangen, dass die beiden Skinheads sowie eine Freundin bei ihren Vernehmungen durch die Polizei - wie von ihnen später behauptet - unter Druck gesetzt worden waren.

Keine Manipulation feststellbar 

Die von der FPÖ wiederholt behauptete Manipulation des Videomaterials sah der Richter nicht belegt. Mehrere Gutachten habe es gegeben, doch "der Schlusssatz ist, dass eine Manipulation nicht feststellbar ist".

Handsur sah somit den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht. Die FPÖ muss das Urteil veröffentlichen, die Verfahrenskosten übernehmen und 13.000 Euro Entschädigung zahlen.

Moschitz' Rechtsvertreterin Maria Windhager ist das allerdings nicht hoch genug für den "gravierenden Vorwurf", sie empfahl ihrem Mandanten nach Verhandlungsende, in dieser Hinsicht zu berufen. Der Richter selbst ging bereits in seiner Begründung auf die "erhoffte" Höhe der Entschädigung ein, sagte aber: Die FPÖ habe sich in ihren Texten vor allem auf den ORF eingeschossen, Moschitz sei nur ein "Nebenaspekt".

FPÖ meldete umgehend Berufung an

Der Vertreter der FPÖ, Gerhard Steiner, meldete umgehend Berufung an. Er bezeichnete das Urteil gegenüber Journalisten als "nicht lebensnah argumentiert". Wenn man sich alle erbrachten Beweisanträge anschaue, könnte es sich eigentlich gar nicht anders zugetragen haben, sagte er.

Strafrechtlich ist die Causa seit 2013 erledigt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ein Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt, weil man keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung sah.

(APA/Red.)

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