Ein „Fake News“-Sager und sein juristisches Nachspiel

AUSZEICHNUNG ´JOURNALISTEN DES JAHRES 2016´: KLENK
AUSZEICHNUNG ´JOURNALISTEN DES JAHRES 2016´: KLENK(c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)
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„Falter“-Chef Florian Klenk verklagt Niederösterreichs Volkspartei: Dürfen Politiker Journalisten willkürlich Fälschung vorwerfen?

Es ist erst März, das Abschiedsinterview von Armin Wolf mit Erwin Pröll in der „ZiB 2“ vom vergangenen Montag hat aber bereits gute Chance, das meistdiskutierte Fernsehinterview des Jahres zu werden. Unter anderem, weil sich dabei zeigte, mit welchem Medienverständnis der niederösterreichische Landeshauptmann von der politischen Bühne geht. Die Frage, ob er einen absolutistischen Arbeitsstil gepflegt habe, beantwortete er so: „Ja, wissen Sie, mittlerweile sind wir Gott sei Dank in der Republik so weit, dass man nicht mehr alles und jedes glaubt, was in den Schreibstuben und Redaktionsstuben in Wien alles ausgekocht wird.“

Das Modewort „Fake News“ nahm Pröll nicht in den Mund, seine Unterstellung kam auch so an: Dass sich die Journalisten in den Wiener Redaktionen Geschichten ausdenken. Er hat dabei vermutlich besonders an die Redaktion des „Falter“ gedacht. Niederösterreichs Volkspartei ist seit Berichten der Wochenzeitung über Förderungen für eine Privatstiftung von Pröll gar nicht gut auf das Blatt zu sprechen. Was längst auf Gegenseitigkeit beruht. Denn kurz nach der Veröffentlichung im Jänner behauptete die Partei und konkret ihr Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner in einer (bis heute allgemein zugänglichen) Aussendung, der „Falter“ habe Fake News produziert, Chefredakteur Florian Klenk würde lügen.

Beweislast-Umkehr für Fake-News-Rufer

Klenk geht nun gerichtlich gegen diese Aussagen vor und verklagt Ebner und die Volkspartei Niederösterreich auf Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung nach ABGB. Sein Anwalt Alfred J. Noll will in diesem Fall einen Musterprozess in Sachen „Fake News“ führen. In der Klageschrift beantragt er eine Beweislastumkehr: Nicht der Journalist soll beweisen, dass seine Nachrichten nicht erfunden sind, sondern der „Fake-News-Rufer“ seine Behauptung. Noch ist nicht judiziert, ob es sich bei einer Fake-News-Aussage um ein erlaubtes Werturteil (also eine persönliche Einschätzung einer Sache handelt), was manche Medienrechtler für möglich halten.

In der gesamten Debatte ist eine Begriffsunterscheidung besonders wichtig und zwar die zwischen Falschnachrichten und fehlerhaften Nachrichten. Das eine sind erfundene oder aus dem Kontext gerissene Nachrichten, die den Anschein echter Nachrichten erwecken sollen, das andere Geschichten, in denen nicht alle Fakten stimmen. Fehler können immer passieren, aber sie können korrigiert werden.

Die sogenannten „Fake News“ sind übrigens kein neues Phänomen. Es gab immer schon Menschen, die Geschichten frei erfunden haben – und Empfänger, die sie geglaubt oder sogar weiter erzählt haben. Einst waren das Mythen von Hexen und Kobolden, heute sind es abstruse Erklärungen zu den Kondensstreifen, die Flugzeuge im Himmel hinterlassen („Chemtrails“) oder Schauermärchen über Flüchtlingshorden, die Supermärkte plündern. Dass „Fake News“, also täuschend echt aussehende Nachrichten, seit einiger Zeit so im Fokus stehen, hat zwei naheliegende Gründe: Es liegt am Internet, wo sie sich so besonders einfach, schnell und ohne Kontrolle verbreiten lassen. Aber eben auch an Politikern wie Trump oder VP-Politiker aus Niederösterreich, die diesen Begriff jüngst (wieder) entdeckt haben, um eine ihnen nicht genehme Berichterstattung zu diskreditieren.

Journalisten produzieren Artikel, ihre Ware ist der Text. Wer einem Juwelier vorwirft, seine Brillanten seien nicht echt, kann auf Kreditschädigung geklagt werden. Dasselbe Recht steht Journalisten zu, wenn ihnen die Echtheit ihrer Berichte aberkannt wird. Sollte das Wiener Handelsgericht Klenks Klage Folge leisten, könnte das den Klagsweg für alle Journalisten erleichtern, die dem „Fake News“-Vorwurf ausgesetzt sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2017)

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