Sebastian Kurz als „Baby-Hitler“, Heinz-Christian Strache als „A . . . mit Ohren“, „KHG“ als Name für ein Spiel zum Thema Korruption oder Franz Vranitzky splitternackt: Satire darf vieles, aber doch nicht alles. Nur, wo verläuft die rechtliche Grenze?
Wien. „Endlich möglich: Baby-Hitler töten!“ Mit diesen Worten und einem dazugehörigen Bild von Sebastian Kurz im Fadenkreuz sorgte das deutsche Satiremagazin „Titanic“ nach der Nationalratswahl im Oktober für Aufregung. Nun ermittelt deswegen die deutsche Staatsanwaltschaft. Aber wie weit darf Satire bei Politikern gehen, wann ist die Grenze überschritten?
1 Könnte man gegen „Titanic“ auch in Österreich rechtlich vorgehen?
Da das Sujet auch hierzulande zu sehen war, findet das österreichische Mediengesetz Anwendung, sagt Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte Thomas Höhne. Bei übler Nachrede, Beschimpfung, Verspottung oder Verleumdung kann der Gekränkte vom Medieninhaber einen Entschädigungsbetrag (bis maximal 20.000 Euro) einklagen. Zudem kann ein verunglimpfter Politiker auch noch wegen Verletzung des Bildnisschutzes klagen, wenn berechtigte Interessen durch das Verwenden seines Fotos verletzt wurden.