Was sich Politiker (nicht) gefallen lassen müssen

Seit seinem Wahlsieg steht Sebastian Kurz noch mehr im Mittelpunkt – auch als Satireopfer.
Seit seinem Wahlsieg steht Sebastian Kurz noch mehr im Mittelpunkt – auch als Satireopfer.APA/HANS KLAUS TECHT
  • Drucken

Sebastian Kurz als „Baby-Hitler“, Heinz-Christian Strache als „A . . . mit Ohren“, „KHG“ als Name für ein Spiel zum Thema Korruption oder Franz Vranitzky splitternackt: Satire darf vieles, aber doch nicht alles. Nur, wo verläuft die rechtliche Grenze?

Wien. „Endlich möglich: Baby-Hitler töten!“ Mit diesen Worten und einem dazugehörigen Bild von Sebastian Kurz im Fadenkreuz sorgte das deutsche Satiremagazin „Titanic“ nach der Nationalratswahl im Oktober für Aufregung. Nun ermittelt deswegen die deutsche Staatsanwaltschaft. Aber wie weit darf Satire bei Politikern gehen, wann ist die Grenze überschritten?

1 Könnte man gegen „Titanic“ auch in Österreich rechtlich vorgehen?

Da das Sujet auch hierzulande zu sehen war, findet das österreichische Mediengesetz Anwendung, sagt Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte Thomas Höhne. Bei übler Nachrede, Beschimpfung, Verspottung oder Verleumdung kann der Gekränkte vom Medieninhaber einen Entschädigungsbetrag (bis maximal 20.000 Euro) einklagen. Zudem kann ein verunglimpfter Politiker auch noch wegen Verletzung des Bildnisschutzes klagen, wenn berechtigte Interessen durch das Verwenden seines Fotos verletzt wurden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Titanic
Medien

"Baby-Hitler töten": Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "Titanic"

Auf einem Sujet des Satireblatts ist Österreichs Kanzler Sebastian Kurz im Fadenkreuz. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen des Verdachts der "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.