ORF fehlt der Anspruch: Beschwerde der Privaten abgewiesen

Der Villacher Fasching, am 13. Februar um 20:15 auf ORF 2.
Der Villacher Fasching, am 13. Februar um 20:15 auf ORF 2.(c) ORF (Peter Krivograd)
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Die privaten TV-Sender sahen das Programm im Hauptabend von ORF eins und ORF 2 als zu wenig anspruchsvoll an. Die Medienbehörde KommAustria entscheidet für den ORF. Die Privatsender sehen sich dennoch bestätigt.

Die Medienbehörde KommAustria hat eine Beschwerde der Privat-TV-Sender gegen ORF eins und ORF 2 abgewiesen, teilte sie am Freitag mit. Die Privaten hatten moniert, der ORF biete in seinen Hauptsendern am Hauptabend zu wenig anspruchsvolles Programm. Für die KommAustria zählt zur Beurteilung der Erfüllung dieses Auftrags aber das Gesamtprogramm, also auch die Spartensender.

Die Privatsender hatten, vertreten durch ihren Verband VÖP, der Behörde eine Auswertung des Hauptabendprogramms von ORF eins und ORF 2 (Zeitzone 20 bis 22 Uhr) über eineinhalb Jahre vorgelegt. Sie orteten einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz: Dieses sieht vor, dass der ORF im Hauptabend "in der Regel anspruchsvolle Sendungen" zur Wahl stellen muss. Die KommAustria allerdings verweist darauf, dass in dem entsprechenden Paragrafen 4 ausdrücklich vom "Gesamtprogramm", also allen TV-Sendern des ORF, die Rede sei - "also einschließlich der TV-Programme ORF III und ORF Sport+, die von den Privatsendern aber außer Acht gelassen wurden". Daher sei die Beschwerde abzuweisen gewesen.

"ORF kann sich nicht aussuchen, wo er öffentlich-rechtlich ist"

Der VÖP ist nicht überrascht über die Abweisung der Medienbehörde seine Beschwerde. In einer Aussendung am Freitag sahen VÖP-Präsident Ernst Swoboda und Geschäftsführerin Cornelia Drumm ihre Forderung nach einer medienpolitischen Klarstellung für den ORF-Programmauftrag
bestätigt. "Jedes der ORF-Programme muss den öffentlich-rechtlichen
Programmauftrag erfüllen", so Swoboda. "Wir fordern die
Medienpolitik auf, klar zu stellen, dass sich der ORF nicht
aussuchen kann, in welchen seiner Programme er öffentlich-rechtliche
Inhalte bringt." Dies sei kein Angriff auf den ORF, versicherte er.
Die "Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist wichtig,
um einen unverwechselbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit
unabhängigen und freien Redaktionen sicherzustellen".

Die Rechtssprechung bzw. Behördensicht könne nicht im
"ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers" sein, meinte Drumm. In
letzter Konsequenz würde das ihrer Ansicht nach bedeuten, dass der
ORF "seine Hauptprogramme ORF eins und ORF 2 von anspruchsvollen
Inhalten völlig frei halten und diese ausschließlich auf den
Spartensendern programmieren" könnte. Der VÖP werde gegen die
Entscheidung der KommAustria berufen, kündigte sie an.

Die Privatsender, darunter ProSiebenSat1Puls 4 und somit auch ATV, Red Bull Media House (Servus TV), Sky Österreich, aber auch der RTL-Vermarkter IP Österreich, wurden vertreten durch den Verband Österreichischer Privatsender. Der Bescheid der Behörde ist noch nicht rechtskräftig.

Der Text wurde aktualisiert.

(APA)

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