Ohne gesamten ORF-Empfang keine GIS-Gebühren

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Nur wer alle im Versorgungsauftrag festgeschriebenen ORF-Programme empfangen kann, muss zahlen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof. Der ORF wünscht sich nun eine Art Haushaltsgebühr.

Rundfunkgebühren müssen nur dann bezahlt werden, wenn sämtliche im Versorgungsauftrag des ORF enthaltenen Programme damit empfangbar sind: Nämlich drei österreichweite Radioprogramme und ein Bundesländer-Radioprogramm sowie zwei TV-Programme. Zu diesem Entscheid ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gekommen. Anlassfall: Ein Kunde einer Salzburger Anwaltskanzlei hatte mit einem alten Digitalreceiver mit alter Smartcard die ORF-Programme nicht mehr empfangen können, berichteten die "Salzburger Nachrichten".

Der Kunde hatte das Programmentgelt an die Gebühren Info Service (GIS) nicht mehr bezahlt, nachdem er ORF 1 und ORF 2 nicht mehr sehen konnte. Er hatte vom VwGH 2008 Recht bekommen. Die GIS brachte aber vor, dass er dennoch das Programmentgelt zahlen müsse, da er ohne neue Smart-Card die Spartensender ORF 2 Europe und ORF Sport Plus ja weiter empfangen könne.

Versorgungsauftrag entscheidend

Der VwGH wies das zurück. Der Entscheidung vom 10. Mai zufolge muss das ORF-Programmentgelt für Fernsehen nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist.

Gemäß dem gesetzlichen Versorgungsauftrag hat der ORF unter anderem für drei österreichweit und neun in den einzelnen Bundesländern empfangbare Programme des Hörfunks und für zwei österreichweit empfangbare Programme des Fernsehens zu sorgen. Wenn dies nicht gewährleistet sei, müsse auch keine Gebühr gezahlt werden, so der VwGH.

"Haushaltsgebühr" für den ORF

ORF-Kommunikationschef Pius Strobl sieht mittelfristig Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. Aufgrund der immer diverser werdenden Empfangsgeräte wäre wohl eine Art Haushaltsgebühr sinnvoll, wie sie derzeit in Deutschland diskutiert werde, sagte er.

Immer mehr Fernseher hätten DVB-T-Karten bereits eingebaut und auch mit Laptops seien Fernsehprogramme empfangbar. Dies im Einzelfall zu untersuchen und nachzuweisen sei letztlich auch dem Kunden irgendwann nicht mehr zumutbar, so Strobl. "Eine Haushaltsabgabe würde viel Aufwand ersparen", letztendlich aber das gleiche einbringen, glaubt der Kommunikationschef. Bei dieser Form der Gebührenfinanzierung müsse lediglich über Befreiungen aus sozialen Gründen entschieden werden.

(APA/Red.)

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