Der ORF darf seine Facebook-Auftritte, die ihm von der KommAustria und dem Bundeskommunikationssenat untersagt worden waren, vorerst bis zur Entscheidung der Höchstrichter weiterführen.
"Wir sind zurück" und "lassen jetzt mal die Sektkorken knallen", schreibt Hitradio Ö3 auf seiner Facebook-Seite. Grund für den Jubel bei Ö3 gibt der Verwaltungsgerichtshof, der dem ORF im Streit um seine Facebook-Seiten - nach Angaben des ORF - aufschiebende Wirkung eingeräumt hat. Der ORF darf damit seine Facebook-Auftritte, die ihm zuvor von der KommAustria und dem Bundeskommunikationssenat untersagt worden waren, vorerst bis zur Entscheidung der Höchstrichter weiterführen.
"Wir lassen uns von Publikum und Zukunft nicht abschneiden und freuen uns über Entscheidung des VwGH! Wichtiger Etappenerfolg", twitterte am Nachmittag ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die aufschiebende Wirkung abgelehnt, mit der Argumentation, der ORF habe seinen Antrag nicht ausreichend begründet. Der ORF hatte sich neben dem VfGH aber auch an den Verwaltungsgerichtshof gewandt, der die aufschiebende Wirkung nun gewährte. Der Bescheid wird nach ORF-Angaben gerade zugestellt.
Die Vorgeschichte: Medienbehörde KommAustria und Bundeskommunikationssenat (BKS) waren zu dem Schluss gekommen, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung Anfang Mai als unbegründet ab, woraufhin sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz an Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof wandte. Daneben lobbyiert der ORF seit geraumer Zeit für eine Änderung des ORF-Gesetzes in dieser Sache und hat dafür auch bereits die Unterstützung der ORF-Gremien sowie einiger Parlamentsparteien.
(APA)