Was tun, wenn ein Anschein nicht vorliegend ist? In weiser Voraussicht bat der "ZiB 2"-Moderator seinen Studiogast Josef Moser, er möge unkomplizierte Antworten zur BVT-Affäre geben.
Justizminister Josef Moser hat einen gewissen Ruf, was seine Sprache betrifft. Die Entwirrung seiner Sätze wäre selbst für manchen Doktoranden der Germanistik kein Leichtes. Geht es dann noch um ein so komplexes Thema wie die BVT-Affäre, ist ein TV-Interview eine echte Herausforderung für den Zuschauer.
Am Mittwochabend im "Zeit im Bild"-Studio bat deshalb Armin Wolf den Minister in Erwartung der üblichen Verschwurbelungen, er möge „präzise und möglichst unkomplizierte Antworten geben“. Mosers Erwiderung, er mache das immer, ist jedenfalls interessant.
Wie auch immer: Der Moderator fragte den Minister danach, was dem suspendierten BVT-Chef Peter Gridling vorgeworfen werde. Die Antwort: „Doktor Gridling wird der Vorwurf erstattet, dass er nicht dafür gesorgt hat, als Vorgesetzter, dass vertrauliche Daten, die zu löschen gewesen wären, auch tatsächlich gelöscht werden, das heißt, er hat nicht angewiesen seine Untergebenen, diese Daten einer Löschung zuzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass wieder ein rechtmäßiger Zustand herbeigeführt wird.“
Wusste Gridling also, dass es diese Daten gibt und sie nicht gelöscht wurden? Das ist offenbar noch nicht bekannt. Der BVT-Direktor wird jedenfalls seit Februar als Beschuldigter geführt, suspendiert wurde er aber erst Wochen danach. Wie erklärt das der Minister? „In dem Zusammenhang war es so, dass es aufgrund der Aussagen es dazu gekommen ist, dass eben gegen fünf Personen wegen Amtsmissbrauchs eben wie gesagt der Bereich der Beschuldigten der Status eben verhängt werden musste und die Ermittlungen laufen derzeit weiter.“
Zur Frage, wer nun die Daten auswertet, die bei den Hausdurchsuchungen erbeutet wurden: „Die Frage, die sich derzeit stellt, ist, ob eben Personal zur Verfügung gestellt wird um die Auswertung durchzuführen, wobei in dem Zusammenhang es nicht sein darf, dass diese dann in dem Fall der Weisungsbefugnis des jeweiligen Ministers unterstellt sind, sondern in dem Fall wäre es der Punkt, dass die eben zugeordnet werden der Staatsanwaltschaft und dort im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Sicherstellungen durchführen.“ Zur Frage der schiefen Optik sagt Moser, dass „von Haus aus der Anschein, wenn ein solcher bestehen sollte oder könnte, nicht vorliegend ist“. Naja.
Am Ende der Sendung sprach Wolf noch von seiner Hoffnung, mit dem Gespräch ein wenig Klarheit in die Sache gebracht zu haben. Klarheit? Ein hehres Ziel. Vielleicht sollte man sich das Gespräch dafür noch einmal ansehen.