Unklarheiten bei Honorar-Auszahlungen an den Burgchef

Matthias Hartmann
Matthias HartmannAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Burgtheater. Mit wem hat Hartmann vereinbart, Honorare für die aus Zürich mitgebrachten Inszenierungen und für die Rechte an ihnen zu erhalten? „Mit uns gibt es dazu keine Vereinbarung weder schriftlich noch mündlich“, sagt Bundestheaterholding-Chef Georg Springer.

Matthias Hartmann fordert Transparenz. Wenn es jedoch um seine eigenen finanziellen Angelegenheiten geht, ist die Bereitschaft zur Offenheit nicht gar so groß. Bei seinem Pressegespräch am vergangenen Freitag antwortet er auf die Frage, ob ihm die entlassene Vizedirektorin Silvia Stantejsky Geld schulde, sie habe seine Vorbereitungsgage und sein Honorar, das ihm für Rechte und Regieleistungen für mitgebrachten Inszenierungen zugestanden wäre, verwahrt. Möglicherweise fehle davon noch Geld, er könne es nicht beurteilen. Aber er müsse doch wissen, ob er den verwahrten Betrag zur Gänze zurück bekommen habe, so die nächste Frage der „Presse": Er und Stantejsky, sagt Hartmann schließlich, hätten diesbezüglich „keine Auseinandersetzung."

Ob er das Honorar bar erhalten habe? „Nein", sagt er zuerst, um wenig später - und später auch schriftlich - zu bestätigen, dass es sich um Cash-Auszahlungen gehandelt hat. Die Höhe seines Honorars wollte er freitags nicht nennen. Nachdem die „Presse" jedoch noch am selben Tag erfuhr, dass es am 29.7.2009 zu einer Barauszahlung in Höhe von 233.000 Euro an Hartmann - der zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht Burg-Direktor war - gekommen ist, bestätigte dieser folgendes: „Es handelt sich um rechtmäßige Honorare aus Ansprüchen für drei Vorbereitungsjahre sowie Rechteabgeltungen und Regieleistungen. Diese Honorare liegen alle ordentlich in der Buchhaltung des Burgtheaters."

Am Samstag wird er in der Zeitung „News" dann noch konkreter: Zusätzlich zu dem Vorbereitungshonorar von 85.000 Euro seien ihm noch 230.000 Euro „für zwei Neuinszenierungen und die Rechteabgeltung für die Übernahme von fünf Inszenierungen aus Zürich zugestanden." Alle Vorgänge seien rechtens. Dass er beide Summen in bar erhalten habe, „ist in Theaterkreisen ein absolut üblicher Vorgang."

Die Bundestheater-Holding kann die genannten Beträge nicht nachvollziehen: „Aus dem Vorbereitungsvertrag, den die Holding am 29.9. 2006 mit Hartmann abgeschlossen hat, stehen ihm lediglich 85.000 Euro zu. Für die beiden Inszenierungen von Faust I und II kann ich mir den Betrag von 105.000 Euro erklären. Aber welche vertragliche Grundlage gibt es für die Differenz von über 120.000 Euro?", fragt Georg Springer, Chef der Bundestheaterholding. „Mit uns gibt es dazu jedenfalls keine Vereinbarung weder schriftlich noch mündlich."

Sechsstellige Summen sind geflossen

Mit wem hat Hartmann also wirklich vereinbart, dass er diese Gagen erhält? Ein Vertrag, der die Auszahlungen erklärt, ist der „Presse nicht bekannt, jedoch eine Honorarnote. Sie dürfte Stantejsky für Hartmann am 28. August 2009 - also erst ein Monat nach Auszahlung - ausgestellt haben. Aus ihr ergibt sich folgendes Bild: Für jedes aus Zürich und Bochum mitgebrachte Stück (Immanuel Kant, Amphitryon, Warten auf Godot, Todesvariationen und 1979) hat Hartmann für „die Vorbereitungsarbeiten zur Realisierung der Übernahmen" 8600 Euro erhalten. Bei fünf Stücken ergibt das insgesamt 43.000 Euro. Für die Abgeltung der Rechte für die Übernahme hat er pro Stück dann noch einmal 17000 Euro erhalten, was in Summe 85.000 Euro ausmacht. Nicht unerwähnt darf in diesem Zusammenhang bleiben, dass die Burg zusätzlich noch dem Schauspielhaus Zürich die Kostüme und die Dekoration abzugelten hatte, und zwar unabhängig von dem Betrag, den Hartmann kassiert hat.

In besagter Honorarnote findet sich auch noch der Passus, dass sich Hartmann verpflichtet, den Betrag von 233.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) selbst zu versteuern. Das dürfte er nach eigenen Angaben auch umgehend getan haben. Hartmann war zu diesem Zeitpunkt noch in der Schweiz steuerpflichtig, weil er bis zum Direktionsantritt dort seinen Wohnsitz hatte. Demzufolge hatte er der kaufmännischen Geschäftsführerin schon damals eine Ansässigkeitsbestätigung vorzulegen, um in den Genuss der Quellensteuerbefreiung zu kommen. Ob das 2009 auch passiert ist? Die kryptische Antwort des Burgtheaters: „Eine Ansässigkeitsbestätigung vom Schweizer Finanzamt liegt vor."

("Die Presse" vom 10. März 2014)

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