Hartmann fliegt aus der Burg

File photo of Burgtheater theatre director Hartmann addressing a news conference in Vienna
File photo of Burgtheater theatre director Hartmann addressing a news conference in Vienna(c) REUTERS
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Kulturminister Ostermayer enthob Matthias Hartmann seines Amtes. Das Ensemble sei für den „Todesstoß“ verantwortlich, sagte der Ex-Burg-Chef danach.

Wien. Über fünfzig Ensemblemitglieder des Burgtheaters warteten am Dienstagvormittag vor dem Büro von Josef Ostermayer, der die Schauspieler zu einem Gespräch eingeladen hatte. Doch kurz nach zehn Uhr kam nicht der Minister, sondern Matthias Hartmann aus dessen Büro, stellte sich vor die Anwesenden und sagte: „Ich wurde soeben vom Minister entlassen.“ Für diesen „Todesstoß“ sei das Ensemble hauptverantwortlich. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Diesem emotionalen Auftritt vorangegangen war ein Gespräch Hartmanns mit Minister Ostermayer, bei dem auch der kaufmännische Geschäftsführer der Burg, Thomas Königstorfer, und Georg Springer, der Chef der Bundestheater-Holding, anwesend waren. Ostermayer präsentierte Hartmann die Ergebnisse der Rechtsgutachten. Sie verhießen nichts Gutes. „Die erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflichten“ des künstlerischen Direktors hätten ihm keine andere Möglichkeit gelassen, als den Burgtheaterdirektor unverzüglich von seiner Funktion abzuberufen, auch um weiteren Schaden für die Burg abzuwenden, sagte Ostermayer wenig später. Die Bundestheater-Holding wiederum hatte als Hartmanns Vertragspartner seine Entlassung auszusprechen. Die Haltung des Ensembles zu seinem Direktor, vor allem das Misstrauensvotum vom 14.Februar, habe mit seiner Entscheidung überhaupt nichts zu tun, betonte Ostermayer mehrfach.

Das Gespräch mit Hartmann bezeichnete er als „die unangenehmsten Minuten seines beruflichen Lebens“, was wohl auch darauf zurückzuführen ist, dass der nunmehrige Ex-Burg-Chef nicht dazu bereit war, einer gesichtswahrenden Lösung zuzustimmen. Das heißt, Hartmann wollte das Angebot, selbst zurückzutreten, nicht annehmen. Stattdessen teilte er kurz nach seiner Entlassung mittels einer OTS-Meldung mit, dass er die ausgesprochene Entlassung nicht akzeptieren werde. Sein Rechtsanwalt Georg Schima werde in seinem Auftrag Klage dagegen einbringen. Das ändert jedoch nichts daran, dass Hartmann das Theater künftig nicht mehr als Direktor betreten wird. Überhaupt hat er seinen Arbeitsplatz unverzüglich zu räumen, auch sein Büro darf er künftig nicht mehr betreten.

Doch Hartmann war ja nicht nur Burgtheater-Direktor, sondern auch Regisseur am Haus. Grundsätzlich sei diese Aufgabe von der Entlassung nicht betroffen, sagt Ostermayer. Wie das praktisch gelebt werden soll, konnte am Dienstag jedoch niemand beantworten. Hartmann probt nämlich derzeit sein Projekt „Der falsche Film“, das am 6.April im Akademietheater uraufgeführt werden soll. Auch wer nun Hartmann als künstlerischer Geschäftsführer nachfolgen wird, ist derzeit noch völlig offen. Bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung am 19.März soll ein Nachfolger gefunden sein, der bereit ist, das Haus in dieser prekären Situation interimistisch zu übernehmen. Für eine dauerhafte Lösung muss es zu einer Ausschreibung kommen. Diese soll, so Ostermayer, unverzüglich erfolgen.

Springer: „Ziehe Konsequenzen“

Und was passiert mit Georg Springer, dem Aufsichtsratsvorsitzenden des Burgtheaters? „Ich ziehe die Konsequenzen“, sagte er vor Medienvertretern. „Ich werde nicht mehr Mitglied der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding sein.“ An seiner Stelle wird Christian Strasser, der Direktor des Museumsquartiers, den Vorsitz im Aufsichtsrat übernehmen. Holding-Prokurist Othmar Stoss hingegen wird Springers Platz in den Kontrollgremien einnehmen.

Als Chef bleibt Springer der Bundestheater-Holding bis zum Ende seines Vertrags erhalten. „Ich kann Ihnen versichern, dass mich die Vorgänge, die letztes Wochenende über das Burgtheater herausgekommen sind, ebenso überrascht, ja sogar entsetzt haben wie Sie“, sagte Springer. Beiden arbeitsgerichtlichen Verfahren, dem von der entlassenen kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky wie auch dem von Hartmann, sehe er „mit Zuversicht“entgegen. Die Anwälte klären derweil auch, ob gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PwC und die KPMG Regressansprüche bestehen könnten, nachdem sie die Jahresabschlüsse der Burg in den letzten Jahren mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen haben. „Wenn deshalb ein Schaden entstanden sein sollte“, sagt Ostermayer, „wird die Republik auf die Geltendmachung nicht verzichten.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2014)

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