Burgtheater-Gutachten: Der lange Weg zur Staatsanwaltschaft

EX-BURGTHEATER-DIREKTOR HARTMANN 'BURG-SPIELZEIT 2013/2014'
EX-BURGTHEATER-DIREKTOR HARTMANN 'BURG-SPIELZEIT 2013/2014'(c) APA/ROBERT JAEGER
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Das Gutachten, das Kulturminister Ostermayer in Auftrag gegeben hat, belastet nicht nur Ex-Burgchef Hartmann, sondern genauso Bundestheater-Holding-Chef Springer.

Fünfzehn Männer und sechs Frauen können sich vorstellen, ab September 2016 die Direktion des Burgtheaters zu übernehmen. Bis Jahresende will sich Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) entscheiden, wer künstlerischer Chef des Hauses wird. Mit mehr Geld für die Saison 2016/17 kann der neue Direktor nicht rechnen. Heilfroh war die Burg-Geschäftsführung darüber, dass der Aufsichtsrat am Dienstag für das Geschäftsjahr 2014/15 das Budget genehmigt hat. Und das ist sogar ausgeglichen. Es sei nämlich gelungen, 4,2 Mio. Euro einzusparen, teilte der kaufmännische Geschäftsführer Thomas Königstorfer mit. Die akuten finanziellen Probleme der Burg seien gelöst, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Strasser: „Mit der Aufarbeitung der Vergangenheit sind nun Untersuchungsbehörden und Richter befasst, zu denen sie im Sinne einer schonungslosen und lückenlosen Aufklärung auch hingehören.“

Das dürfte nun passieren. Am Dienstag beginnt der Prozess Hartmann gegen Burgtheater am Arbeits- und Sozialgericht Wien. Der frühere Direktor hat – wie die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky auch – seine Entlassung angefochten. Gleichzeitig wird bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Stantejsky, Hartmann und den Chef der Bundestheater-Holding Georg Springer, ermittelt, weil gegen die drei Anzeigen vorliegen. Um zu prüfen, ob an dem Verdacht der Untreue etwas dran sein könnte, wandte sich die zuständige Staatsanwältin am 18.März 2014 im Wege der Amtshilfe an das Kulturministerium. Ihre Bitte: Man möge ihr jenes Gutachten übermitteln, das die rechtliche Grundlage für Hartmanns Entlassung geboten hatte. Dasselbe Gutachten habe allerdings Georg Springer – wie Ostermayer mehrfach betonte– entlastet. Nachdem das Ministerium auf ihr Ansuchen nicht reagierte, urgierte die Staatsanwältin am 8.Mai abermals. Am 11.Juni landete das Gutachten auf ihrem Tisch.

“In der Endfassung fehlen zwei Absätze“

Weshalb hat es so lang gedauert, bis man dem Ansuchen einer Staatsanwältin Gehör geschenkt hat? Eine Erklärung dafür ist, dass an der Endfassung des Gutachtens noch bis Ende Mai gearbeitet wurde. Insbesondere wurden die Erkenntnisse des Rechnungshof-(RH)-Rohberichts zur Bundestheater-Holding eingearbeitet. Der FP-Abgeordnete Rosenkranz zitierte vergangene Woche noch Passagen aus dem im April verfassten Rechtsgutachten. Schon dieses hat Georg Springer schwer belastet. Auch in der Letztfassung vom 30.Mai heißt es auf den Seiten 111/112: „Aus den uns vorliegenden Unterlagen erscheint es naheliegend, dass Springer – in seiner Funktion als Geschäftsführer der Bundestheater-Holding – über Wissen hinsichtlich der Lage des Burgtheaters verfügte ..., welches die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Burg nicht besaßen.“ Auf Seite 91 wird festgehalten: „Die im Zuge des RH-Berichts bekannt gewordenen Umstände über das Verhalten von Springer sind grundsätzlich geeignet, eine Vertrauensunwürdigkeit zu begründen.“

Weshalb hat Ostermayer den Geschäftsführervertrag von Springer nicht vorzeitig beendet? „Das rechtliche Risiko, Springer zu entlassen, wurde von unserem Anwalt bisher definitiv als zu hoch eingeschätzt“, sagte der Pressesprecher von Ostermayer. In der Endfassung des Gutachtens heißt es tatsächlich, dass abschließend noch nicht beurteilt werden könne, ob und welche Verantwortung Springer treffe und ob man ihn entlassen müsse. Dieses könne erst beurteilt werden, wenn der Endbericht des RH vorliege.

Dass der Ball nun dem RH zugespielt wird, hält Katharina Körber-Risak, die Anwältin von Hartmann jedoch für einen taktischen Schachzug, der juristisch nicht halten werde: „Die für die Entlassung Springers als Geschäftsführer der Holding gebotene Unverzüglichkeit kann so keinesfalls mehr gewahrt werden“, sagt sie. Schon im April wäre man zu spät dran gewesen.

Körber-Risak: „Das geht auch aus der uns vorliegenden Variante des Gutachtens vom 30.April hervor, die gegenüber der Variante, die nun der Staatsanwältin übermittelt wurde, um zwei Absätze gekürzt wurde. In diesen beiden Absätzen steht, dass der Eigentümer (Minister Ostermayer, Anm.) schon im April über Springers Verfehlungen Bescheid wusste, man mit der Entlassung wohl zu spät dran wäre. Klar ist, dass uns der Minister in Sachen Springer einen Bären aufbinden wollte.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2014)

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