Ermittlungen gegen Ex-Burg-Chef Hartmann teilweise eingestellt

Matthias Hartmann
Matthias HartmannAPA/ROBERT JAEGER
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Der Ex-Direktor des Wiener Burgtheaters kann ein wenig aufatmen. Aber: Nicht eingestellt wurde der Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.

Im seit mehr als dreieinhalb Jahren laufenden Ermittlungsverfahren gegen den einstigen Direktor des Wiener Burgtheaters, Matthias Hartmann, hat es eine teilweise Verfahrenseinstellung gegeben. Betroffen davon sind die Hartmann zur Last gelegten Vorsatzdelikte, heißt es in einem Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Demnach wird Hartmann nicht mehr weiter wegen der Vorwürfe der unvertretbaren Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände bzw. der Untreue verfolgt. Nicht eingestellt wurde dagegen der Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.

Dem Ex-Burgdirektor kam dabei unter anderem zugute, dass ihm "fehlende buchhalterische Kenntnisse" attestiert wurden und er aufgrund der internen Aufgabenverteilung in der Geschäftsführung bestimmte Vorgänge nicht zu verantworten hatte. Außerdem wurde keine Bestätigung für den Verdacht gefunden, Hartmann könnte sich der Untreue schuldig gemacht und von vorsätzlichen Bilanz-Manipulationen der kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky gewusst haben. Die Anklagebehörde sei zur Rechtsansicht gelangt, dass Hartmann als Künstlerischer Leiter darauf vertrauen durfte, dass Stantejskys Bilanzen stimmen, meinte Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz unter Bezugnahme auf den auch dem Burgtheater zugestellten Einstellungsbeschluss: "Die WKStA geht davon aus, dass er - was die Zahlen betrifft - nicht gescheiter sein musste als seine kaufmännische Geschäftsführerin."

Auch bestimmte Untreue-Vorwürfe gegen Stantejsky und Ex-Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer wurden fallengelassen. Die WKStA kündigte eine Stellungnahme in dieser Sache für kommenden Montag an.

Vogl: "Schließe einen Vergleich nicht aus"

Hartmanns Anwalt Peter Vogl von der Kanzlei Puttinger Vogl geht im "Kurier" davon aus, dass auch der letzte Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gegen seinen Mandanten fallen gelassen wird. Er ist auch optimistisch bezüglich einer Einigung im derzeit ruhenden Zivilgerichtsverfahren, das unterbrochen wurde, bis Klarheit über eine Anklage herrscht. Darin klagt Hartmann auf Auszahlung von Honoraren, wäre sein Vertrag ursprünglich doch bis 2019 gelaufen. Er wurde aber 2014 vom damaligen Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) entlassen. Laut Vogl liefen hier bereits die Gespräche: "Ich schließe einen Vergleich nicht aus."

(APA)

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