Burg: Ermittlungen gehen weiter

Matthias Hartmann.
Matthias Hartmann.(c) APA/ROBERT JAEGER
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Matthias Hartmann wird weder wegen Untreue noch wegen Bilanzfälschung angeklagt. Aber die Staatsanwaltschaft bohrt weiter.

Matthias Hartmann, der ehemalige Burg-Direktor, und der frühere Holding-Chef und Burg-Aufsichtsratsvorsitzender Georg Springer: Beiden wird vergangenen Donnerstag ein Stein vom Herzen gefallen sein. An diesem Tag teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den beiden mit, dass sie die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung gegen sie eingestellt hat. Über dreieinhalb Jahre hatten diverse Staatsanwälte versucht zu erforschen, wie im Burgtheater in der Vergangenheit mit den Finanzen jongliert wurde und wer aller von den rechtswidrigen Praktiken der ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin, Sylvia Stantejsky, gewusst hat. Nun sind die schwersten Vorwürfe gegen Springer und Hartmann vom Tisch.

Versicherung muss zahlen

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keinen der beiden wegen eines Vorsatzdeliktes anzuklagen, ist vor allem für Hartmann wirtschaftlich von großer Bedeutung. Nun steht fest: Nicht er muss aus privater Tasche für seine Anwalts- und Verfahrenskosten sowie sonstige Schäden, die der Burg während seiner Ära entstanden sind, aufkommen, sondern wohl seine Managerhaftpflichtversicherung. Hätte die Anklagebehörde irgendeinen Hinweis gefunden, dass Hartmann untreu gehandelt oder Bilanzen vorsätzlich gefälscht hat, dann hätte die Versicherung – so sehen es die Geschäftsbedingungen vor – keinen Cent für ihn gezahlt.

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