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Yoko Ono an Rechten des Lennon-Songs "Imagine" beteiligt

Yoko Ono
Yoko Ono APA/HERBERT NEUBAUER
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Mehr als 35 Jahre nach John Lennons Tod wurde seine Witwe als Co-Autorin des Kultsongs anerkannt. Warum nicht 1971? Weil Lennon da "etwas mehr Macho" war.

Mehr als 35 Jahre nach John Lennons Tod ist seine Witwe Yoko Ono offiziell als Co-Autorin seines Kultsongs "Imagine" anerkannt worden. Der Musikverleger National Music Publishers Association (NMPA) beteiligte die 84-Jährige am Mittwoch auf seiner Jahresversammlung an den Rechten des 1971 veröffentlichten Liedes. Das berichteten mehrere US-Medien.

NMPA-Chef David Israelite bezeichnete es demnach als "große Ehre", Ono nun ihre "wohlverdiente Anerkennung" zukommen zu lassen. Er zeigte ein Archiv-Video, in dem Lennon die aktive Mitarbeit seiner Frau an "Imagine" betont. Sie sei 1971 nicht als Mitautorin eingetragen worden, weil er damals "ein bisschen egoistischer und etwas mehr Macho" gewesen sei und Onos Beteiligung deshalb nicht erwähnt habe, so Lennon.

Lennons und Onos gemeinsamer Sohn Sean veröffentlichte auf Instagram ein Foto von der Veranstaltung und sprach vom "stolzesten Tag meines Lebens". Geduld sei "eine Tugend", schrieb er. Onos Beteiligung an den Rechten hat zur Folge, dass sich der Urheberschutz des Songs deutlich verlängern wird. In den USA gilt eine 70-jährige Schutzfrist für ein Werk nach dem Tod des Künstlers.

(APA/dpa)

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