Fast schon halbe-halbe bei den Uni-Räten

UniRaete Fast schon Halbe
UniRaete Fast schon Halbe(c) APA GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Insgesamt entsenden die Senate der Universitäten ab März 57 Mitglieder in die Räte, davon sind 26 Frauen. Nur eine Uni, nämlich die Meduni Graz, nominierte ausschließlich Männer.

Die Senate der Universitäten haben ihre Lektion in Sachen Frauen-Entsendungen offenbar gelernt: Bei der Wahl der von ihnen beschickten Mitglieder der neuen Universitätsräte haben sie deutlich mehr Frauen berücksichtigt als vor fünf bzw. zehn Jahren: Insgesamt entsenden die Senate der 21 Unis ab 1. März 57 Mitglieder in die Räte, davon sind 26 Frauen (46 Prozent). 2008 waren es nur 15 Frauen, 2003 gar nur zehn. Nur ein einziger Senat (Meduni Graz) setzte ausschließlich auf Männer.

Im Wintersemester 2012/13 werden die Universitätsräte an allen Unis neu bestellt: Erst wählten die Senate der Unis ihre Kandidaten für die Posten aus. Nun ist die Regierung (auf Vorschlag des Wissenschaftsministers) am Zug: Derzeit laufe die finale Abstimmung über die Liste, hieß es aus dem Ministerium. Beschlossen werden soll sie in einem der nächsten Ministerräte. Schließlich müssen dann noch alle bestellten Uni-Räte einer Hochschule autonom ein weiteres Mitglied bestimmen. Amtsantritt der für fünf Jahre bestellten neuen Räte ist dann am 1. März 2013.

Senat und Regierung müssen Quote einhalten

2008 entspann sich aufgrund der geringen Frauenquote bei den von den Senaten bestimmten Räten eine längere politische Diskussion. Aus diesem Grund entsandte die damalige Regierung zum Ausgleich dann selbst 45 Frauen und nur 13 Männer in die Räte. Bei der Bestellung der Räte müssen Senat und Regierung insgesamt eine 40-prozentige Frauenquote einhalten.

Die diesmaligen Wahlen durch die Senate haben besonders viele neue Gesichter in den Räten gebracht. Hauptgrund dafür ist eine Klausel im Universitätsgesetz (UG), wonach Ratsmitglieder nach zehnjähriger Amtszeit nicht wiederbestellt werden dürfen. An manchen Unis waren aber auch Zerwürfnisse zwischen Senat und Rat Anlass für die Abwahl von Ratsmitgliedern.

Die Senate setzten bei der Auswahl der Mitglieder je nach Uni auf eine Mischung aus juristischer, unternehmerischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Expertise. Zu neuen Uni-Räten bestellt wurden etwa der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger (Uni Graz), der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk (Meduni Innsbruck), der Generaldirektor der Volksbanken AG, Stephan Koren (Wirtschaftsuniversität), die Mezzosopranistin Angelika Kirchschlager (Musikuni Wien), Volksoperndirektor Robert Meyer, die Leiterin des Kunstfestes Weimar, Nike Wagner (beide Mozarteum), die Intendantin des Grazer Schauspielhauses, Anna Badora (Uni Graz), die ehemalige Rektoren-Chefs Peter Skalicky (Montanuni Leoben) und Hans Sünkel (Meduni Graz) sowie die Ex-Hochschülerschaftschefin Barbara Blaha (Uni Salzburg). Aus der Polit-Pension in den Uni-Rat der Montanuni kommt die ehemalige steirische Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (ÖVP).

Bestellung der Uni-Räte

Das Bestellungsprozedere des Unirats ist im UG geregelt: Demnach kann jeder Senat zwei, drei oder vier Personen in den Uni-Rat entsenden, die Regierung nominiert dazu pro Uni eine gleich große Anzahl an Mitgliedern. Alle Rats-Mitglieder einer Uni küren dann zusammen noch eine weitere Person - insgesamt sitzen am Ende also fünf, sieben oder neun Personen im Universitätsrat. Nicht bestellt werden dürfen Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats oder eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre einer politischen Partei bzw. Personen, die eine dieser Funktionen in den letzten vier Jahren ausgeübt haben. Ebenfalls nicht berufen werden dürfen Angehörige der betreffenden Universität bzw. Mitarbeiter des Wissenschaftsministeriums.

Der Universitätsrat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Genehmigung von Entwicklungsplan, Organisationsplan und Leistungsvereinbarungs-Entwurf der Uni sowie die Zustimmung zum Budgetvoranschlag des Rektorats.

(APA)

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