Versicherung: Willkommen im Labyrinth

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Künstler und Kreative müssen im Alltag zum Teil mit prekären Beschäftigungsverhältnissen zurechtkommen. Mit einem neuen Gesetz soll Orientierung in den Dschungel gebracht werden.

Als vergangenen Donnerstag der Nationalrat das „KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz“ (KSV-SG) annahm, konnten Maria Schneider und hunderte Künstler und Kreative in Österreich ein wenig aufatmen. Denn für sie wird es eine minimale Verbesserung in der bisher prekären Situation von Sozialversicherungsrecht und Arbeitslosenversicherung geben. Das Problem: Maria Schneider (Name geändert) ist eine typische Kreative in Österreich. Wenn sie beschreibt, wie sieihr Geld verdient, dann benötigt sie dafür mindestens drei Wörter: Fotografin, Grafikerin und Dramaturgin. Mit ihren 31 Jahren hat sie zwei Hochschulabschlüsse und schon mehr Arbeitgeber hinter sich als ihre Eltern, Onkel und Tanten bisher zusammen. Was neben der Berufserfahrung auch einen Rucksack voller Probleme mit sich bringt.

„Unser gesamtes Sozialversicherungssystem basiert auf der Idee, dass Menschen jahrelang nur einen Job und nur einen Arbeitgeber haben. Das ist aber gerade in der Kunst- und Kreativ-Branche nur mehr Wunschdenken“, erklärt Daniela Koweindl, Sprecherin der IG Bildende Kunst. Das Problem seien die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse, in denen sich Kreative und Künstler befinden. Sie seien oft gleichzeitig Angestellte, freie Dienstnehmer und Neue Selbstständige in einem, würden gleichzeitig an mehreren Projekten arbeiten und von unregelmäßigen Einkommen leben müssen. „Das schafft irrsinnige Probleme“, so Koweindl. Der Haken liege vor allem in den verschiedenen Pflichtversicherungen, in die die Betroffenen je nach Beschäftigungsverhältnis fallen und die komplexe sozialrechtliche Folgen nach sich ziehen. „Für diese Menschen ist es nicht möglich, in die Arbeitslose zu gehen, weil sie ja gleichzeitig selbstständig sind.“ Einzahlen müssten sie trotzdem.


Pulverfass „Lückenschluss“. Noch prekärer sei die Situation beim sogenannten „Lückenschluss“, der bei Exekution viele Kreative an den Rand ihrer Existenz bringen könnte. „Selbst wenn ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wahrnehme und beide Tätigkeiten niederlege, mich also bei der SVA (Anm.: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) abmelde, wird das AMS (Anm.: Arbeitsmarktservice) das Geld unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern“, erklärt Koweindl. Schuld ist eben der „Lückenschluss“.

Den tätigt die SVA rückwirkend, wenn sich ein Neuer Selbstständiger nach Abmeldung der Pflichtversicherung wieder bei der SVA anmeldet. Denn ausgehend von der Annahme, dass eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft ist, wird der Betroffene rückwirkend pflichtversichert – auch über die Monate, in denen er sich abgemeldet und AMS-Geld bezogen hat. Damit verliert der Betroffene aber den Anspruch auf Arbeitslosengeld, denn das darf nur beziehen, wer im Zeitraum des Bezuges keiner Pensionsversicherung unterliegt.

Neues Service. Daher hat der Kulturrat Österreich, ein Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden, im August seine Info-Broschüre „Selbstständig – Unselbstständig – Erwerbslos“herausgebracht, die durch die Irrungen und Wirrungen der gesetzlichen Richtlinien führen soll. Und auch Kultur- und Sozialministerium haben reagiert. Als Ergebnis der im Juni 2008 veröffentlichen Studie „Zur Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich“ hat Ministerin Schmied im April 2009 interministerielle Arbeitsgruppen (IMAGs) ins Leben gerufen, in denen sich über 40 Institutionen wie Sozialversicherungspartner oder private Interessenvertreter zusammengefunden haben, um die sozialrechtliche Situationfür Künstler zu verbessern.

Das Ergebnis wurde nun im Nationalrat vorgestellt. Größte Neuheit: ein „Künstlerinnen Servicezentrum“ für alle Kunstschaffenden bei der SVA. Dort können sie sich über beitragsrechtliche Auswirkungen und ihre Versicherungsverfahren informieren. „Natürlich ist dieses Zentrum auch für Vertreter, die zu hundert Prozent in die Kreativ-Branche fallen, niemand wird dort abgewiesen“, sagt der SVA-Direktor für Kernaufgaben, Thomas Neumann. Bei der SVA wird das Zentrum liegen, weil die Mitarbeiter mit der Materie noch am besten vertraut sind. „Zwei Drittel unserer Versicherten haben ein Einkommen unter 1000 Euro und ein Drittel davon übt noch eine zweite Erwerbstätigkeit aus“, erklärt Neumann.

Stoßseufzer, bitte warten. Und noch eine Neuerung wird es geben: Ab dem 1.1.2010 können Künstler ihre Tätigkeiten bei der SVA ruhend stellen. Die Gefahr eines Lückenschlusses sollte somit gebannt sein. Alle anderen Neuen Selbstständigen müssen aber weiterhin mit dem Problem leben. Ein großer Wurf ist diese Gesetzesänderung nicht. Auch wenn, finanziell gesehen, für viele Betroffene eine Verbesserung eintritt, weil sie mit Hilfe kompetenter Beratung nicht in jede Gesetzesfalle tappen. Zu einer großen Reform, die die verschiedenen Pflichtversicherungen in Angriff nimmt und die Tatsache berücksichtigt, dass Mehrfachjobs üblich sind, haben es die 35 Arbeitsrunden der ministeriellen Arbeitsgruppen nicht gebracht.

„Es ist ein erster Schritt“, sagt Walter Pöltner, Sektionschef für Sozialversicherung im Sozialministerium, auch wenn viele Bereiche noch nicht erfasst seien. Deswegen möchte er weitermachen. Auch wenn sich die IMAGs wohl nicht mehr mit diesem Thema befassen werden: Laut dem Newsletter von Schmied werden sich diese nun mit der „Mobilität von Künstlerinnen, Urheberrecht und Steuerrecht“ auseinandersetzen. Den erleichternden Aufseufzer, den müssen sich Maria Schneider und hunderte andere Künstler und Kreative in Österreich also noch für die nächsten paar Jahre aufheben.
www.kulturrat.at; Infobroschüren: Selbstständig – Unselbstständig – Erwerbslos. Und: Infobroschüre für KünstlerInnen und andere prekär Tätige.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2010)

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