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Von der Kunst – und von den wahren Unvergänglichkeiten

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Wenn vor der Präsidentschaftskanzlei nichts bleibt, wie es ist: eine Nachschau an der Hofburg.

Wo Kunst ist, da ist üblicherweise der Ewigkeitsanspruch nicht weit. Rasch ist von Unvergänglichkeit die Rede; wie auch nicht, zählt doch die Einsicht in die eigene Vergänglichkeit zu den unerfreulicheren Begleiterscheinungen unseres Lebens. Da täte es gut, wüsste man etwas, was auf Zeit und Ewigkeit gesichert wäre.

Freilich, nichts bleibt bekanntlich, wie es ist, sei es Kunst gewesen oder nicht. Worauf ich nachdrücklich verwiesen wurde, als ich, einige Wochen ist es her, am Aufgang zu unserer Präsidentschaftskanzlei vorbeikam. Davor hätte sich, so meine Erinnerung, in den Asphalt des Gehsteigs gefügt, eine „Kaltplastik mit Reflexperlen“ befinden sollen, gestaltet von Eva Schlegel zum Jahr des interkulturellen Dialogs 2008: der Schriftzug „Österreichische Präsidentschaftskanzlei“, abgewandelt in den Sprachen der „anerkannten autochthonen Volksgruppen“, wie eine Tafel an der Hofburgwand erläuterte. Und ja, diese Tafel erläuterte noch immer, aber auf dem Boden waren weder Kaltplastik noch Reflexperlen zu sehen: beides einer Neuasphaltierung zum Opfer gefallen.

Anlass nachzufragen, ob denn an eine Wiederherstellung des Werks gedacht sei: erst – vergeblich – bei der Burghauptmannschaft, später bei BIG, Präsidentschaftskanzlei und bei der Schöpferin selbst. Ergebnis, lakonisch mit Frau Schlegel gesprochen: Die Arbeit sei ohnehin nur „temporär für ein Jahr gedacht“ gewesen. Mittlerweile ist auch obgenannte Tafel abmontiert. So viel zur Unvergänglichkeit.

Wer sich hierzulande dennoch nach Ewiggültigem sehnt, wird am ehesten in der hiesigen Bürokratie fündig. Ich im gegenständlichen Fall beispielsweise dank der kakanienwürdigen Unverdrossenheit, mit der die Burghauptmannschaft meine E-Mail-Anfragen bis zum heutigen Tag nicht einmal ignoriert hat. Schön, dass es Dinge gibt, auf die man sich verlassen kann.

E-Mails an: wolfgang.freitag@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.01.2018)

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