Kampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern in Urlaubsdestinationen

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Auch im Heimatland eines Täter ist sexueller Missbrauch von Kindern an Urlaubsdestinationen strafbar. Die Kampagne "Nicht wegsehen" soll Reisende für den Schutz von Kindern sensibilisieren.

Unter dem Titel "Nicht wegsehen" will eine Informationskampagne über sexuellen Missbrauch und Ausbeutung von Kindern an Urlaubsdestinationen sensibilisieren. Auf Bahnhöfen, am Wiener Busterminal und am Flughafen Schwechat hängen in den kommenden Monaten Plakate und liegen Flyer auf, auf einigen AUA-Verbindungen wird ein Video mit konkreten Hinweisen an Reisende gezeigt.

Strafrechtliche Verfolgung auch im Heimatland des Täters

Initiiert wurde die Kampagne von Bundeskriminalamt (BK) und der österreichischen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte von Kindern vor sexueller Ausbeutung (Ecpat). Nach Schätzungen des UNO-Kinderhilfswerks Unicef werden weltweit zwei Millionen Mädchen und Buben sexuell ausgebeutet - auch von Reisenden. Eine der Ursachen von Kinderprostitution liegt in wirtschaftlichen und sozialen Problemen vieler Länder.

Die sexuelle Ausbeutung von Kindern kann nicht nur im Ausland strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch im Heimatland des Täters. Das Bundeskriminalamt führte in einer Aussendung das Beispiel eines Österreichers an, der in zweiter Instanz zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Er hatte in seinem Hotelzimmer in Indien einen Buben missbraucht. Zwei Zeugen der Tat sagten bei dem Prozess in Wien aus.

Information

Jede Meldung kann sexuelle Gewalt gegen Kinder verhindern, betont das BK. Berichte über Auffälligkeiten werden unter meldestelle@interpol.at entgegengenommen.

Weitere Infos online: www.nicht-wegsehen.at,www.reportchildsextourism.eu,www.ecpat.at

(APA)

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