„Bauen ohne Hürden ist eine Grundhaltung“

Was ist Pflicht, Standard oder Kür? Wem kommt was zugute? Ein Überblick.

In den Bauordnungen verankert – je nach Bundesland mit leichten Unterschieden – ist barrierefreies Bauen mittlerweile Standard“, sagt Rudolf Burner, Geschäftsführer der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Gartenheim. Vier Punkte müssen erfüllt sein: Neben dem stufenlosen, ebenen Zugang im gesamten Wohnbereich (inklusive Keller und Garage) und einer Mindestbreite von 80 Zentimetern bei Türen sollten sich Bedienelemente, wie beispielsweise der Knopf für den Aufzug, in einer Höhe von 80 bis 110 Zentimetern befinden. Darüber hinaus müssen auch Bewegungsflächen mit einem Durchmesser von 150 Zentimetern vorhanden sein, um für Personen mit Rollator oder Rollstuhl das Wenden zu ermöglichen.

Flexibel anpassbar

Wobei Letztere nicht von vornherein bestehen müssen – „die Wohnung sollte jedoch anpassbar sein“, erklärt Monika Klenovec, Konsulentin für barrierefreies Bauen. Hauptaugenmerk sollte bei der Planung unter anderem darauf gelegt werden, dass Bad und WC oder WC und Abstellraum zusammengelegt werden können. „Eine Zusammenlegung dieser Räume kann bei Bedarf einen barrierefreien Sanitärraum mit Bewegungsfläche kostengünstig ermöglichen“, sagt Klenovec. Vorausgesetzt, die Wände sind frei von Installationen – und von tragenden Elementen. „Das muss man schon bei der Planung berücksichtigen“, so die Architektin. Doch die Anpassbarkeit gerade im Sanitärbereich hat auch ihre Kehrseite: „Dafür braucht man in der Regel eine Verkehrsfläche von etwa 18 Quadratmetern“, rechnet Burner vor. Gerade in den wieder aktuellen Kleinwohnungen würde das jedoch zulasten der Wohnräume gehen. „Viele Kunden hätten lieber größere Wohnräume als ein großes Vorzimmer“, sagt Burner. Apropos Kunden: Bei diesen ist die Anpassbarkeit in der Regel kein Thema. „Künftige Mieter oder Eigentümer fragen nur in Einzelfällen vorausschauend nach besonderen Maßnahmen oder Adaptierungsmöglichkeiten“, sagt Gerhard Moser, Leiter Projektentwicklung bei der Arwag Holding. Eine Erfahrung, die auch Burner bestätigt: „Die meisten interessieren sich nicht dafür.“ Kein Wunder, sagt Klenovec, seien Alter und Behinderung doch ein gesellschaftliches Tabuthema, das gern verdrängt werde. Dabei stellt die Barrierefreiheit einen Mehrwert für alle Bewohner dar, sind sich die Experten einig. Denn dadurch seien Wohnungen das ganze Leben lang nutzbar – von Eltern mit Kinderwagen bis zum Senior mit Rollator. „Bauen ohne Hürden ist eine Grundhaltung – unabhängig von Alter und Behinderung“, sagt auch Moser. Daher würden für ihn nicht nur der ebene Zugang und breite Gänge darunter fallen, sondern auch gewisse Soft Skills wie einfache, logische Erschließungen des Gebäudes, Farb- und Lichtkonzepte oder Beschriftungen, um alle Benutzer intuitiv durch das Haus zu begleiten.

Wenig Mehrkosten

Auch die Mehrkosten für die im Wesentlichen auf Gehbehinderungen ausgerichtete Barrierefreiheit halten sich in Grenzen. „Vor allem dann, wenn vorausschauend geplant wird“, so Klenovec. Demnach liegen sie bei kleinen Bauvorhaben (zwölf bis 15 Wohnungen) bei maximal 3,5 Prozent. „Davon entfallen zwei Prozent auf den Aufzug“, erklärt Klenovec. Je größer das Bauvorhaben, desto geringer würden die Mehrkosten.

Die Architektin, die an der TU als Lektorin Vorlesungen zum Thema barrierefreies Planen hält, ist übrigens davon überzeugt, dass das Thema Barrierefreiheit noch nicht überall angekommen sei. So ist beispielsweise an der TU Wien „Design for All – Barrierefreies Bauen“ nach wie vor ein Wahlfach. Und das, obwohl die Vorlesung laut Empfehlungen des „Baukulturreports“ des Bundeskanzleramts sehr wohl als Pflichtfach in den Lehrplan übernommen werden sollte. Ähnlich sei es bei der Umsetzung: „Im Gesetz steht zwar die Barrierefreiheit drin, aber die Praxis lässt noch zu wünschen übrig“, sagt Klenovec. „Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, dass eine Wohnung für das ganzes Leben passt.“

Was Sie beachten sollten bei der . . . Barrierefreiheit

Tipp 1

Maßnahmen. Barrierefreiheit ist heute in allen Bauordnungen Pflicht. Unter anderem müssen Gebäude, Wohnungen, Keller und Garagen eben oder über Rampen erreichbar sein und Gänge sowie Türen 80 cm Mindestbreite aufweisen. Die Wohnungen selbst müssen leicht angepasst werden können. Infos: www.designforall.at, https://oib.or.at

www.oear.or.at, www.help.gv.at

Tipp 2

Förderungen. Wer seine Wohnung nach einem Unfall oder altersbedingt anpassen muss, kann Förderungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören die Wohnbauförderungstöpfe der jeweiligen Länder, aber auch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (www.sozialministeriumservice.at) sowie die AUVA (www.auva.at) stellen Mittel für die Adaptierung von Wohnraum bereit.

Tipp 3

Mitdenken. Alter und Behinderung gelten als gesellschaftliche Tabuthemen, Mieter oder Eigentümer fragen daher nach Erfahrung von Maklern nur in Einzelfällen vorausschauend nach Maßnahmen oder Adaptierungsmöglichkeiten. Anders junge Eltern: Sie wissen, dass Stufen, enge Türen oder fehlende Wendemöglichkeiten die Lebensqualität erheblich einschränken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2017)

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