Was Anlageberater jetzt noch empfehlen dürfen

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Mifid II. Die Produktpalette im Beratungsgeschäft wird kleiner werden, der Aufwand höher, die Fragenliste für die Kunden noch länger. In der Branche ist die Skepsis groß - es gibt aber auch Hoffnung, dass sich neue Chancen auftun könnten.

Wien. „Man darf immer noch ein Schnitzel bestellen, auch wenn man 200 Kilo hat. Nur darf man nicht vorher den Kellner fragen, was er einem empfiehlt.“ Andreas Dolezal, Compliance Officer beim Vermögensverwalter SCA, greift gern auf plakative Vergleiche zurück, um die Auswirkungen der Finanzmarktrichtlinie Mifid II auf das Beratungsgeschäft zu beschreiben.

Eine der Kernaussagen dabei: Wenn man seine Anlageentscheidungen allein und ohne Beratung trifft, darf man weiterhin kaufen, was man will. „Sobald ich mich aber beraten lasse, bekomme ich etwa einen Aktienfonds nur, wenn er für mich geeignet ist.“ Um beim Restaurant-Vergleich zu bleiben: Der übergewichtige Gast müsste eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten: Cholesterinspiegel, Blutdruck, Allergien. Und bekäme am Ende statt Schnitzel nur Salat.

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