Die Krux mit der Bankbestätigung

(c) www.BilderBox.com
  • Drucken

Künftig soll es Privatanlegern leichter gemacht werden, sich über Fonds an Firmen zu beteiligen. Ein Detail der neuen Regelung könnte die Verbesserungen aber wieder zunichtemachen.

Wien. Kleine und mittlere Unternehmen sollen leichter Zugang zu Eigenkapital bekommen: Das ist das erklärte Ziel eines Gesetzes, dessen Entwurf gerade zur Begutachtung aufliegt. Es heißt Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 und könnte auch Privatanlegern, die Nullzinsen und Realwertverluste satthaben, neue Anlagechancen eröffnen. Aber wie so oft steckt die Tücke im Detail: Wird das Gesetz in dieser Form beschlossen, baut es zwar einige Hürden für Privatinvestoren ab, setzt ihnen jedoch zugleich ein neues Hindernis vor die Nase.

Aber von Anfang an: Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) bündeln Kapital von Investoren und stellen es Unternehmen, die Geld brauchen, zur Verfügung. Es geht also um Risikokapital. Das geplante Gesetz soll dieses Instrument wiederbeleben und zielt dabei durchaus auch auf private Geldgeber ab: Das Mindestinvestment ist mit 10.000 Euro angesetzt, zudem sollen private Investoren Ausschüttungen bis zu 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei lukrieren können. Auf Basis des besonderen KESt-Satzes von 27,5 Prozent ergebe das eine maximale Steuerentlastung von 4125 Euro pro Investor und Jahr, wird in den Erläuterungen betont.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.