VKI erreicht Vergleiche bei Immo- und Schiffsfonds

THEMENBILD: VEREIN FUER KONSUMENTENINFORMATION
THEMENBILD: VEREIN FUER KONSUMENTENINFORMATIONAPA
  • Drucken

Den Kunden der Fonds wurden bisher insgesamt rund drei Millionen Euro angeboten bzw. ausgezahlt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in der Auseinandersetzung um geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds bereits einen Teilerfolg erreicht. Fast die Hälfte aller Beschwerden konnte in der Zwischenzeit durch Vergleichsangebote beigelegt werden. Insgesamt wurden den Kunden bisher rund drei Millionen Euro angeboten bzw. ausbezahlt.

"Großteils haben sich die österreichischen Vermittlerbanken kompromissbereit gezeigt", so der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba, am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Gegen einige Raiffeisenlandesbanken, Volksbanken und Landeshypothekenbanken werden unterdessen Sammelklagen vorbereitet. Gestartet werde damit voraussichtlich noch vor Sommerbeginn, so Kolba.

Zum Hintergrund: Rund 20.000 Anleger sind in Österreich von drastischen Wertverlusten bei geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds betroffen. Viele der ursprünglich als "sicher und ertragreich" bzw. als Altersvorsorge verkauften Papiere sind heute nahezu wertlos. Verbraucher, die beim Kauf unzureichend über das Risiko und die Art der Beteiligungen informiert wurden, erhalten vom VKI Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Derzeit laufen noch mit 36 lokalen Raiffeisenbanken in Niederösterreich und mit der Bank für Kärnten und die Steiermark Verhandlungen über ein Vergleichsangebot. Gegen einige weniger kompromissbereite Raiffeisenlandesbanken - etwa in Korneuburg, Krems und im Weinviertel - sowie gegen einige Volksbanken und Hypothekenbanken bereitet der VKI - mit Unterstützung des Prozessfinanzierers Foris AG - Sammelklagen vor. "Wir rechnen damit, dass wir die ersten Klagen noch vor dem Sommer bei Gericht einbringen werden", kündigte Kolba an.

Ebenfalls im Auftrag des Sozialministeriums geht der VKI derzeit in Zusammenhang mit dem MPC Holland- und Schiffsfonds gegen die deutsche Treuhandgesellschaft TVP mit Verbandsklage vor. Die Klage wendet sich gegen gesetzwidrige Klauseln in den Treuhandverträgen. Damit soll eine Rechtsprechung geschaffen werden, die es erleichtert, Rückforderungen von "Ausschüttungen" abzuwehren. Ein erster Teilerfolg wurde bereits erzielt: Das Handelsgericht Wien bestätigte seine örtliche Zuständigkeit, teilte der VKI mit.

"Die TVP wollte sich einem Streit vor einem österreichischen Gericht entziehen", so Kolba. Der VKI werde nun weiter juristisch gegen die deutschen Gesellschaften vorgehen, die für die betroffenen Fonds verantwortlich sind und "ihnen die Lust auf Klagen gegen österreichische Fondteilhaber verderben", so der Jurist. Der Beschluss des HG Wien ist nicht rechtskräftig und unter www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.