Wüstenrot kündigt achtjährigem Bausparer

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Die Bausparkasse musste wissen, dass der Minderjährige nicht mit einem Hausbau beginnen werde, so der Anwalt. Wüstenrot sieht sich im Recht, da wegen des OGH-Urteils eine Zinssenkung unmöglich sei.

Zur Vorgeschichte: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Zinssenkung bei Alt-Bausparkunden, die mehr als vertraglich vereinbart angespart hatten, als ungerechtfertigt verurteilt. In der Folge begann Wüstenrot, diesen Altkunden zu kündigen. Ob das rechtens ist, ist nicht geklärt. Unter den Gekündigten war auch ein minderjähriger Wiener, für den sein Anwalt nun klagt.

Die Eltern des Jugendlichen hatten schon, als ihr Sohn ein Kleinkind war, einen Bausparer für ihn abgeschlossen. Ein durchaus üblicher Vorgang, wie in der der APA vorliegenden Klagsschrift festgehalten wird: "Seit jeher wurden von Bausparkassen und insbesondere auch von der Beklagten Bausparverträge an Eltern für deren unmündige minderjährige, teils neugeborene Kinder vergeben. Der Kläger schloss den Vertrag mit zwei Jahren ab und hätte frühestens mit acht Jahren das Bauspardarlehen beantragen können".

Das sei dann in verschiedenen Varianten weitergelaufen, sagte sein Anwalt Wolfgang Gartner. Zum Schluss seien etwa 2000 Euro auf dem Wüstenrot-Bausparkonto gelegen, verzinst mit 1,75 Prozent. Obwohl der Bausparer nicht überspart war - bis 6000 Euro gibt es staatliche Förderung -, wurde dem jungen Kunden gekündigt.

Jungsparer kann kein Haus bauen

Zwei "wichtige Gründe" wurden von Wüstenrot angeführt: Zum einen habe der Sparer kein Bauspardarlehen etwa für den Kauf oder die Sanierung einer Wohnung abgerufen, also den Vertragszweck nicht erfüllt. Zum anderen sei es aufgrund der schlechten Zinslage nicht mehr möglich, weiterhin so hohe Zinsen zu zahlen.

Geht nicht, sagt Anwalt Gartner und bereitet eine Klage für den Jugendlichen vor. Wer einen Bausparvertrag abschließt, erwerbe das Recht, auch ein Bauspardarlehen abzurufen. Das sei keineswegs eine Pflicht. Zudem müsse Wüstenrot klar gewesen sein, dass Jungbausparer nach Ablauf der sechsjährigen Ansparphase nicht mit dem Erwerb von Grundstücken oder dem Hausbau beginnen werden. "Wir wollen, dass der Vertrag aufrecht bleibt und die damals vereinbarten Zinsen gezahlt werden", sagte Gartner.

Wüstenrot gegen Ungleichbehandlung

"Die Bausparkasse Wüstenrot hält fest, dass ihre Zielsetzung nicht die Kündigung der Verträge war, sondern die Sicherstellung eines marktüblichen Zinsniveaus, was der OGH durch sein Urteil GZ:5 Ob 160/15 p vom März 2016 unmöglich gemacht hat. Eine Ungleichbehandlung einzelner Kunden und Kundengruppen ist rechtlich nicht vertretbar", hieß es bei Wüstenrot.

Wüstenrot-Chefin Susanne Riess hatte im April angekündigt, nach dem OGH-Urteil hochverzinste Altbausparverträge zu kündigen. Betroffen davon seien nur "überbesparte Verträge mit teilweise Einlagen bis zu zwei Millionen Euro, die zu 2,8 Prozent verzinst sind", so die Wüstenrot-Chefin damals.

(APA)

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