Manfred Ainedter: "Reichtum ist an mir spurlos vorübergegangen"

Clemens Fabry
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Rechtsanwalt Manfred Ainedter ist derzeit vor allem an der Seite von Karl-Heinz Grasser beim Buwog-Prozess zu sehen. Dabei hatte der Wiener nie geplant, Strafverteidiger zu werden. Als Anwalt leidet er unter der „unheilvollen Dreifaltigkeit“.

Die Presse: Es heißt, Strafverteidiger seien die Bestverdiener unter den Anwälten, denn wer Angst habe, seine Freiheit zu verlieren, sei bereit, jedes Honorar zu zahlen. Stimmt das?

Manfred Ainedter: Es ist falsch, dass die Strafverteidiger am meisten verdienen. Das tun die Wirtschaftsanwälte. Ihre Stundenhonorare sind viel höher. Wobei bei den Wirtschaftscausen ja meistens nicht der Klient selbst das Honorar zahlt, sondern das Unternehmen dahinter. Den Strafverteidiger zahlen die Beschuldigten hingegen überwiegend selbst. Aber ich beklage mich nicht, man verdient als Strafverteidiger nicht schlecht.

Wobei ich mir schon vorstellen kann, dass viele alles gäben, um nicht im Kittchen zu landen. Und auch, dass der ein oder andere Anwalt so eine Situation ausnützt.

Das kann man nicht ausschließen. Ein Kollege von mir hat sogar einmal vor Jahren bei einer Fortbildungsanstalt für Konzipienten in diesem Zusammenhang gesagt: „Angst öffnet die Taschen.“ Daraufhin habe ich ihn zurechtgewiesen. Das ist wohl das Letzte, dass man die Angst der Leute ausnützt, um sich an ihnen zu bereichern.

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