Tipps: Pendlerpauschale

Die Regierung reformiert mit 1. Jänner die Förderungen für Pendler. Auf diesem Weg lässt sich viel Geld aus der Lohnsteuer vom Fiskus zurückholen.

Beantragen

Das kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern zu, die mindestens 20 Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen. Das große steht bereits ab zwei Kilometern zu, allerdings darf dafür die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar sein. Beide werden bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt und reduzieren die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Verhandeln

Auch wer kein Pauschale bekommt, kann – z. B. bei Gehaltsverhandlungen – seinen Arbeitgeber fragen, ob er ihm nicht eine Öffi-Jahreskarte bezahlt. Das Unternehmen kommt das billiger als eine „echte“ Gehaltserhöhung: Für sogenannte „Jobtickets“ fallen ab 1. Jänner nämlich keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben mehr an – egal, ob der Arbeitnehmer pendelt oder nicht.

Bei den Ländern nachhaken

Zusätzlich zu den Bundesförderungen bieten außer Wien und Vorarlberg alle Bundesländer eigene Subventionen für Pendler an. Meist sind diese zwar sozial gestaffelt – etwa nach Familieneinkommen –, aber wer Kinder oder erwerbslose Partner hat, kann hier durchaus noch einige hundert Euro zusätzlich lukrieren, um die Verkehrskosten auszugleichen.

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