Kommentar

Lieber Peter Pilz, Vorbild geht anders

PK LISTE PILZ 'PERSONELLES': ZINGGL / STERN / PILZ
PK LISTE PILZ 'PERSONELLES': ZINGGL / STERN / PILZAPA/ROLAND SCHLAGER
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Es kann für eine Gesellschaft gefährlich werden, wenn das Strafrecht zur einzig legitimen Kategorie für politisches Handeln wird. Worst-Practice-Beispiele gibt es mit Peter Pilz und Udo Landbauer gerade zwei.

Der Philosoph und Politiker Niccolò Machiavelli sah die Trennung von Moral und Politik als Grundvoraussetzung für einen stabilen Staat. Gleichzeitig sei aber eine Gesellschaft, so glaubte er, die den Gesetzen und Sitten eines Staates folgt - und somit moralisch handelt - für einen Machthaber unabdingbar. Ein Politiker ist demnach mehr als ein biederer, pragmatischer Handwerker von Macht. Er hat Vorbildfunktion, sollte stellvertretend für eine bessere Gesellschaft stehen und sein Handeln dementsprechend gestalten. Freilich ist das eher die Theorie und noch dazu ziemlich pathetisch. Denn Politik ist auch ein dreckiges Geschäft. Und die Menschen, die hier agieren, eben auch nur Menschen.

Dass in Österreich das Strafrecht aber immer mehr zur einzig legitimen Kategorie für politisches Handeln hochstilisiert wird, ist die andere Seite der Medaille. Denn das Strafrecht regelt in einem Rechtsstaat genau eines: was man auf gar keinen Fall darf. Und davor gibt es viel Spielraum und Graubereiche, wo sich Entscheidungen durchaus an Wertehaltungen und ja, nennen wir es Moral, orientieren sollten. Dass Österreichs Politiker diesen Spielraum nun häufiger aufs Äußerste ausschöpfen, stimmt bedenklich. Aktuelle Fallbeispiele gibt es gleich zwei.

Fallbeispiel Landbauer

Fall eins heißt Udo Landbauer. Der FPÖ-Politiker schied kurz nach der Landtagswahl im März aus der Poltik aus. Grund: Ein Liederbuch der Burschenschaft "Germania" mit den Nationalsozialismusverherrlichenden Inhalten wurde publik. Landbauer, Vorsitzender der Verbindung, behauptete, das Liederbuch nicht zu kennen.

Seine Partei kündigt mittlerweile sein Comeback schon an: Denn Landbauer wird im Verfahren nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt - insofern wird er strafrechtlich nicht belangt werden. Mit Würde Verantwortung für die Vorgänge in seinem eigenen Verein zu tragen, sieht vielleicht doch anders aus.

Fallbeispiel Pilz

Und dann wäre da freilich Peter Pilz, der nun mit wehenden Oppositionsfahnen wieder in den Nationalrat einziehen wird. Er hatte sein Mandat wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung im Herbst nicht angenommen. Die Ermittlungen der Innsbrucker Staatsanwaltschaft wurden eingestellt - aber nicht, weil inhaltlich nichts dran wäre. Und weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass Pilz sich mehr als schlecht benommen haben könnte. Die Vorwürfe sind verjährt, gewisse Straftatbestände hat es damals nicht gegeben - ein Prozess wäre also relativ aussichtslos. Das wird ein Mitgrund gewesen sein, warum die Zeuginnen ihre Einverständnis zur weiteren Verfolgung nicht gegeben haben. Es brächte nichts, außer großer, wohl auch unangenehmer, medialer Aufmerksamkeit. Wer will schon berühmt werden als jemand, der sexuell belästigt wurde?

Die Schilderungen, die damals von Medien wie "Die Presse", Profil oder Falter veröffentlicht worden waren, wurden von den Opfern aber auch bei der Einvernahme bei der Innsbrucker Staatsanwaltschaft bestätigt. Pilz' Konsequenz: mit genannten Medien nicht mehr zu sprechen, sich stattdessen Stück für Stück mit Intrigen in die Politik zurückzuboxen und so zu tun, als ob die Weste nun wieder blütenweiß wäre. Nicht nur das: Er riecht eine Verschwörung von Opfern und Zeugen.

Auch hier sei wieder gesagt: Vorbildliches und verantwortungsvolles Handeln hätte anders ausgeschaut. Insbesondere von einem, der sich eben jene politische Verantwortung auf seine Visitenkarte geschrieben hat. Und auch insbesonders in einem Land wie Österreich, wo Diskriminierung oder übergriffiges Verhalten noch immer oft als Kavaliersdelikte empfunden werden.

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