Welche Lücken der Fall Maurer zeigt: Wer sich wehrt, verliert

Dass Frauen nur der öffentliche Pranger bleibt, um sich zu wehren, und sie dann auch noch Strafe zahlen sollen, ist unerträglich. Die Gesetzeslücke gehört geschlossen.

Frauenverachter, Chauvinisten, Sexisten aller Art, ab ans Smartphone, lasst euch gehen, belästigt und beleidigt, wie es euch gefällt, es wird keine Konsequenz haben – im Gegenteil, wenn sich die Frau dagegen wehrt (mangels Alternative via Veröffentlichung der Ekelhaftigkeiten via Social Media), springt vielleicht sogar noch Geld für euch heraus: Schadenersatz, denn selbst wenn man Frauen auf das Obszönste via Direktnachricht vom Firmen-Facebookaccount aus beleidigt, das Posting mit seinen typischen Fehlern versieht – man kann ja noch immer sagen, es war jemand anders.  

Natürlich soll niemand für Nachrichten am öffentlichen Pranger stehen müssen, die er nicht zweifelsfrei verfasst hat. Aber nicht nur, dass Sigrid Maurer 4000 Euro an den Bierladenbesitzer, dem offenbar nicht einmal der Richter glaubte, zahlen soll, ist unerträglich. Dass Frauen nur der öffentliche Pranger bleibt, um sich zu wehren, ist es ebenso.  

Das Weib, es hat das Maul zu halten - um hier in der Tonalität der besprochenen Nachrichten zu bleiben - das ist der üble Beigeschmack nach diesem Urteil. Wer sich wehrt, verliert. Die Rechtslage führt in ein Dilemma. Selbst der Richter, der Maurer verurteilte, übte hier dezent Kritik: „Dass das, was Ihnen angetan wurde, nicht strafbar ist, steht auf einem anderem Blatt.“

Sexuelle Belästigung via Direktnachricht ist nicht strafbar, diese Lücke gehört repariert. Bisher ist Ehrenbeleidigung nur strafbar, wenn die Beleidigung vor mindestens zwei Personen erfolgt. Deutschland ist da weiter, hier ist Ehrenbeleidigung auch, wenn nicht nur der Ruf, sondern auch (ohne Zeugen) die Würde verletzt wird. In dem Fall hätte sich Maurer anders zur Wehr setzen können, sie wäre als Klägerin, nicht als Angeklagte vor Gericht.   

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