Wenn die Freiheit ganz leise Ade sagt

Wenn Freiheit ganz leise
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Diskriminierung ist schlecht, Antidiskriminierung ist gut. Aber wenn die Antidiskriminierung zur unwidersprochenen Staatsideologie der EU wird, bleibt der freie Mensch irgendwann auf der Strecke. Dass kaum einer darüber redet, beunruhigt.

Erstaunlich ist vor allem die Stille: Da wird in der EU seit dem Jahr 2008 eine Richtlinie ins Rennen geschickt, die weiter und tiefer in die Privatautonomie des einzelnen Bürgers eingreift als jemals zuvor in der Geschichte der Europäischen Union – und kaum jemand erfährt davon. Die Minister in den Ratssitzungen (für Österreich zunächst Buchinger und Marek, später Stöger und Hundstorfer) erzählen zu Hause so gut wie nichts. Das Europäische Parlament verschärft den Entwurf noch und beschließt ihn am 2. April 2009. Aber auch das bleibt unkommentiert: Am Tag nach der Abstimmung gibt es in Wien einzig eine von niemandem beachtete Presseaussendung der SPÖ, drei Wochen später schreibt die „Presse“ hundert Zeilen darüber. Und das war's. Sonst keine Debatte, keine Zeitungsartikel, nichts.

Das ist in den meisten Ländern der EU so. Kaum jemand nimmt die sogenannte 5. Gleichstellungsrichtlinie, Ordnungszahl „KOM(2008) 426“, wahr. Mit Ausnahme Deutschlands, denn die dortige Bundesregierung verweigert hartnäckig und einsam die nötige Zustimmung zu dieser „Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“. Vor allem FDP und CSU befürchten eine überbordende Antidiskriminierungsbürokratie und sehen einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit der Wirtschaftstreibenden. Nur deswegen gilt KOM(2008) 426 noch nicht.

Egal, ob man für oder gegen die Richtlinie ist, sie ist jedenfalls ein Meilenstein, der auch als solcher in den öffentlichen Diskurs gehört hätte. Denn sie gebietet erstmals auch Privatpersonen, im geschäftlichen Verkehr niemanden aufgrund von Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung zu diskriminieren. Es gilt zwar die Einschränkung, dass es da nur um Güter und Dienstleistungen geht, die „der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen“, aber was das genau heißt, darüber besteht keine Einigkeit. Es ist ziemlich klar, dass bei der bloßen Vermietung eines Zimmers in der Privatwohnung auch künftig der Vermieter sagen darf, dass er niemanden will, der älter ist als 20. Aber die christliche Pensionswirtin ist in Zukunft wohl schadenersatzpflichtig, möglicherweise sogar strafbar, wenn sie Richard Dawkins oder zwei verliebten Männern kein Zimmer geben will. Desgleichen der moslemische PR-Berater, der sich weigert, für H.C. Strache eine Kampagne zu entwerfen.


An sich eine gute Sache. Nur im Ausmaß, nicht in der Sache ist das neu. Seit der Jahrtausendwende hat die EU-Kommission schrittweise die Antidiskriminierung ausgebaut, und die Mitgliedsstaaten haben im nationalen Recht nachgezogen: Zuerst ging es nur um die Gleichberechtigung der Frauen und um ethnische Diskriminierung – und nur in der Arbeitswelt. Das waren, in der Ausdrucksweise des deutschen Verfassungsrechtlers Matthias Jestaedt, „Testläufe“. Nachdem diese ohne nennenswerte Opposition umgesetzt werden konnten, wurde Schritt für Schritt der Kreis der geschützten Gruppen und der Wirkungskreis der Antidiskriminierungsgebote „privatrechtsinvasiv“ ausgedehnt, also mit immer weiteren Einschränkungen in Bereichen, für die bisher der Grundsatz der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie galt.

Die 5. Gleichstellungsrichtlinie ist also nur der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, an die wir uns sehr schnell gewöhnt haben. Die Wasserscheide war der EU-Vertrag von Amsterdam, der 1999 mit dem neuen Artikel 13 des EG-Vertrages dem Rat (also der Versammlung der nationalen Fachminister) die Kompetenz eingeräumt hat, „Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen“.

Diese Kompetenz, von der EU-Kommission etwas unbeholfen als „Quantensprung nach vorne“ bezeichnet, hat bereits zu einer Fülle von Richtlinien und nationalen Gesetzen geführt. Nicht nur im Bereich der öffentlichen Verwaltung, des Handels- und des Privatrechts, sondern auch im Strafrecht. Aktuell ist dazu die ebenfalls nicht stattfindende Debatte über die Erweiterung des Verhetzungsparagrafen des österreichischen Strafrechts. Auch dieser wird – der Nationalrat hat das Anfang Juli auf der Agenda – stufenweise ausgedehnt und soll künftig jeden mit zwei Jahren Haft bedrohen, der eine der im Artikel 13 genannten Gruppen verächtlich macht. Kaum wer spricht darüber.

Vielleicht auch, weil das Anliegen ja eine gute Sache ist. Kein anständiger Mensch wird Diskriminierung befürworten. Aber nicht zuletzt weil „Diskriminierung“ so viel bedeutet wie „ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“ und die Frage, was „ungerechtfertigt“ heißt, bei Weitem nicht eindeutig beantwortet ist, ist die fortschreitende Vergesetzlichung von Anstandsregeln eine beunruhigende Entwicklung, die durch die Stille, in der sie abläuft, nur noch gespenstischer wird. Auch früher schon wurden Grundrechte wie die der Vertragsfreiheit oder der freien Meinungsäußerung eingeschränkt – niemand durfte sich als Sklave verkaufen, und bis 1997 war etwa die „Werbung für Unzucht mit Personen gleichen Geschlechts“ mit sechs Monaten Haft bedroht. Aber solche Einschränkungen waren damals heftig umstritten und gerade von progressiveren Kräften oft als unzulässige Einschränkung der individuellen Freiheit und als Ausdruck der Zwangsmoral der Herrschenden kritisiert worden. Heute scheint die fortschreitende Einengung der Freiheit so selbstverständlich zu sein, das man darüber nicht einmal mehr reden muss.


Neue Staatsideologie? Liegt womöglich bei der Antidiskriminierung das vor, was der Großvater des deutschen Verteidigungsministers Guttenberg (ebenfalls Politiker) über den Nationalismus gesagt hat: „die Pervertierung einer guten Sache in eine Ideologie“? Eine Ideologie, der von vernünftigen Leuten umso weniger gern widersprochen wird, weil man sich dabei die denkbar unsympathischsten Bundesgenossen einhandelt, nämlich den braunen Bodensatz, dem zum Thema Meinungsfreiheit vor allem die Auschwitzlüge einfällt.

Oder liegt der mangelnde Widerspruch auch am heiklen Punkt der „sexuellen Orientierung“ in einer Zeit, in der niemand sich dem Verdacht der Homophobie aussetzen will? Dabei ist hier– oft unausgesprochen – eine Hauptreibungsfläche. Auf der einen Seite gehören diverse LGBT-Lobbygruppen (Lesbian, Gay, Bi, Transgender) zu den aggressivsten und hartnäckigsten Betreibern gesetzlicher Antidiskriminierungsvorschriften, und man kann's verstehen. Doch auf der anderen Seite sorgen gerade ihre Aktivitäten für besonderes Unbehagen. Geht es hier doch nicht nur um Merkmale, sondern auch um Verhaltensweisen, deren Ablehnung als Diskriminierung gebrandmarkt wird.

Für die einen ist etwa eine sexuelle Partnerschaft zwischen zwei Männern eine Lebensweise, die man – etwa aus religiösen Gründen, aber vielleicht auch nur aus einem „Bauchgefühl“ – ablehnen kann und nicht gutheißen muss. Schwuler Sex sei ja nicht Schicksal, sondern selbstgewählt. Für die anderen ist das aber auch Teil der Diskriminierung, weil man nicht die Neigung und die sich aus ihr ergebenden Lebensweisen getrennt bewerten könne. Man könne ja auch nicht einen Behinderten akzeptieren, seine Behinderung aber nicht.

Daraus ergeben sich zwangsläufig Konflikte, die auch dadurch Sprengkraft entwickeln, weil viele LGBTs über ein beträchtliches Entrüstungspotenzial und professionelle PR-Arbeit verfügen. So hat etwa der konservative britische Abgeordnete Chris Grayling im jüngsten Wahlkampf ordentlich Prügel einstecken müssen, weil er in einem privaten Gespräch erklärt hatte, dass ein Bed-&-Breakfast-Betreiber die Wahl haben sollte, wen er in sein Haus aufnimmt. Eine Reihe von Lobbygruppen verlangte daraufhin wütend seinen Rücktritt. So weit kam es zwar nicht, aber Grayling, der zuvor die vielversprechende Position des Schatten-Innenministers hatte, fand sich nach der Wahl nur als Unterläufel im Arbeitsministerium wieder.

Nicht nur die LGBT-Aktivisten, auch die Sorge um die Akzeptanz von Einwanderern aus dem Mittleren Osten ist ein Treiber der Entwicklung und ein Grund, warum die Sache gern tabuisiert wird. Auch hier zeigt sich der Trend, dass Antidiskriminierung immer weiter gefasst wird – immer mehr wird auch verpflichtende vorbeugende Arbeit eingefordert. Das geht etwa in Großbritannien, dem Vorreiterland, so weit, dass sämtliche rassistische Vorfälle in Schulen und Kindergärten (auch zwischen den Kindern!) den Behörden gemeldet werden müssen.


„Your horse is gay.“ Der Generalverdacht der Diskriminierung wird dabei durch das Prinzip der Beweislastumkehr verstärkt: Nicht der Diskriminierte, sondern der Beklagte muss beweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Ein Arbeitgeber, der sich zwischen einem Moslem, einem Behinderten und einer Frau entscheiden muss, die alle gleiche Qualifikationen mitbringen, kann da ganz schön in der Tinte sitzen und tut gut daran, alle Unterlagen gut aufzuheben. Auch Überreaktionen der Behörden, die präventiv tätig werden sollen, nehmen zu. Berühmt geworden sind etwa die Verhaftung eines Briten, der zu einem berittenen Polizisten gesagt hatte: „Officer, do you know your horse is gay“, und die Beschwerde einer Polizeischüler-Anwärterin, die bei der Aufnahmeprüfung durchgefallen war, weil sie erklärt hatte, in Notfällen würde sie ihren Sergeant um „seinen“ Rat fragen, statt um „seinen bzw. ihren“ Rat. Noch ist dergleichen die Ausnahme und nicht die Norm.

Im Grunde geht die Sache aber weit über Aktivistengruppen und deren Lobbying-Arbeit hinaus. All jene, die gern Regeln für das Wohlverhalten der Menschen aufstellen und der Gesellschaft den Weg weisen wollen – also etwa für Universitätsassistenten und EU-Legisten– haben hier einen Maßstab an der Hand, der perfekt auf die pluralistische Gesellschaft passt, der einzige denkbare gemeinsame Wertmaßstab für Menschen, die keine gemeinsamen Wertmaßstäbe mehr haben. Ein Kodex, der allen auf die drängende Frage „Bin ich anständig, einer von den Guten?“ eine Antwort geben kann. Dieses Prinzip lautet: Alles tolerieren außer die Intoleranten, alles gleichbehandeln außer die Ungleichbehandler und nichts unterdrücken außer die Unterdrücker!


Pluralistischer Über-Wertmaßstab.Das ist ein wunderbarer Grundsatz. Er ist nicht nur Individualisten angemessen, sondern hat auch viel Charme für Kollektivisten, die nach der Diskreditierung des Marxismus endlich wieder ein Aktionsprinzip haben, das darauf abzielt, unterdrückte Gruppen gegen ihre unterdrückenden Gruppen zu stärken. Eklatante Ungereimtheiten müssen halt übersehen werden, wenn etwa der schwarze Millionär als vom weißen Hilfsarbeiter unterdrückt verstanden wird und man also in der Praxis Diskriminierer und Diskriminierte gar nicht mehr sauber trennen kann.

Es ist allerdings auch ein Prinzip, das weitaus liberaler klingt, als es in der Praxis ist. Denn weil jeder Mensch Unterscheidungen trifft und viele davon aus dem Bauch, ist letztendlich jeder Mensch ein Ungleichbehandler. Vor allem dann, wenn die Sache immer mehr Züge des Tugendterrors annimmt und es nicht mehr reicht, auf aktive Herabsetzung von anderen zu verzichten – so wie es bei den konvertierten Juden im Spanien des 15. Jahrhunderts nicht mehr ausreichte, am Sonntag in die Kirche zu gehen, sondern geprüft wurde, ob man denn auch mit echter Begeisterung mitsingt. Das Prinzip der Antidiskriminierung eignet sich wie jedes absolute Prinzip für die Errichtung einer totalitären Vernaderergesellschaft, und das umso mehr, als es die Ausrede liefert, aus edlen Gründen zu vernadern.

Das mag für manche weit hergeholt erscheinen. Aber das wäre vor zwanzig Jahren auch die Idee gewesen, dass die Redefreiheit ein geringeres Recht ist als das Recht, nicht aufgrund einer besonderen Eigenschaft gekränkt zu werden. Nicht die einzelne Regelung, sondern der Trend mit unabsehbarem Ende ist besorgniserregend. Denn die Antidikriminierung ist für Bürokraten und Geisteseliten nicht nur deshalb ein so wunderbarer Maßstab, weil man so viele Menschen damit erziehen kann, sondern auch, weil man es im Namen so vieler Menschen applizieren kann.

Schon jetzt gehören etwa in Großbritannien 73 Prozent der Bevölkerung benachteiligten Gruppen und Minderheiten an. Und das Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft. Kleine Menschen zum Beispiel haben statistisch erwiesen schlechtere Chancen auf Spitzenjobs. Warum darf ich einem Dunkelhäutigen nicht einen Job verweigern, einem Rothaarigen aber schon? Und was ist mit der größten Gruppe der täglich völlig ungeniert herabgesetzten Menschen, nämlich den Übergewichtigen? Und warum schreibt noch niemand uns Zeitungen vor, dass Menschen aus benachteiligten Gruppen genau so oft vorkommen müssen wie Mainstream-People?

Am Ende dieses Prozesses steht dann vielleicht die perfekte Gesellschaft. Auf der Strecke ist dann allerdings die kleinste, schwächste und gefährdetste Minderheit geblieben: der einzelne Mensch in seinen Unvollkommenheiten, mit seinen ganz persönlichen Ideosynkrasien, aber auch mit seiner ganz persönlichen Freiheit, sein patschertes Leben so zu leben, wie er es für richtig hält. Das macht es so unverständlich, dass keiner darüber redet. Nicht einmal die, die dagegen sind, wie zum Beispiel die ÖVP-Mandatare, die im EU-Parlament gegen KOM(2008) 426 gestimmt haben, aber zu Hause kein Wort darüber verloren haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2010)

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