Die Religionsfreiheit darf nicht beschnitten werden

Das deutsche Beschneidungsurteil ist richtungsweisend. Nun müssen weitere Bräuche hinterfragt werden – etwa die Beichte.

Das deutsche Urteil zum religiösen Beschneidungsverbot von Minderjährigen ist richtungsweisend. Die Religionsfreiheit wird hier nicht beschnitten, sondern auf jene ausgeweitet, die sich noch nicht wehren können. In einer Abwägung der freien Religionsausübung der Eltern und der Religionsfreiheit sowie körperlichen Unversehrtheit des Kindes wurde dem Schutz des Kindes der Vorrang eingeräumt.

Das Urteil bedeutet kein generelles Verbot der Beschneidung, sondern nur, dass sie ausschließlich mit dem Einverständnis des Betroffenen erfolgen darf. Das Verbot ist auch auf religiöse Beschneidungen eingeschränkt, womit sich jede Diskussion über medizinische, therapeutisch notwendige Maßnahmen erübrigt.

Religionsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, geltendes Recht zu umgehen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Trennung von Staat und Religion, zum Abbau exklusiver (!) Sonderrechte von Religionsgesellschaften.

Denn auch im Rahmen der freien Religionsausübung ist die Beschneidung in Österreich nicht legal. Der Blick ins Staatsgrundgesetz führt zu einer eindeutigen juristischen Beurteilung: „Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung [ . . . ] gezwungen werden, insofern er nicht der nach dem Gesetze hiezu berechtigten Gewalt eines anderen untersteht.“ (Artikel 14, Staatsgrundgesetz).

Keine Deckung für Verletzung

Ein Beschnittenwerden als kirchliche Handlung zu definieren ist logisch nicht möglich, auch wenn der Beschnittene der Gewalt eines anderen untersteht. Die Körperverletzung findet im Rahmen der Religionsfreiheit keine gesetzliche Deckung. Sie ist illegal. Sie steht im Widerspruch zu Grund- und Menschenrechten.

Dass Männer durch diesen Eingriff ihr Leben lang körperlich „markiert“ (© Sybille Hamann) sind, wird gar nicht thematisiert. Die Möglichkeit, dass dem unfreiwilligen Religionseintritt ein frei gewählter Austritt folgt, weil man einfach Atheist ist oder ein Jude oder Muslim gar ungläubig wird, scheint auch aufgeklärten Europäern denkunmöglich. Dass die Vorhaut nicht nachwächst, ist da noch das geringere Übel im Vergleich zu der Sanktion, die den Murtadd, den Abtrünnigen, in einigen Ländern islamrechtlich erwartet: nämlich die Todesstrafe.

Unsere demokratische Gesellschaft darf und muss aber auch andere religiöse Bräuche hinterfragen. Warum wird Kindern die Beichte abgenommen? Dieses Aufladen von Minderjährigen mit dem katholischen Schuldkomplex ist gängige Praxis.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht in einer Gesellschaft, die Menschenrechte respektiert, außer Streit. Das Recht auf psychische Unversehrtheit ist schwerer zu gewährleisten, aber dort, wo die Indoktrinierung mit Schuldgefühlen evident ist, wie im Fall der Beichte, müssen ähnliche Verbote greifen.

Noch dazu, da in vielen Fällen die Beichte von Männern abgenommen wird, die besser selbst vor der staatlichen Gewalt und nicht der Klasnic-Kommission Zeugnis ablegen sollten.

Die katholische Kirche hat schon vielen Generationen vor uns einen Rucksack umgehängt. Um ihn wieder loszuwerden reicht der Kirchenaustritt oft nicht. In Österreich sind Menschen ab 14 religionsmündig. Dann können sie selbst entscheiden, ob und welcher Religion sie angehören wollen.


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("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.07.2012)

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