Fusioniert endlich die Kassen

Was die österreichische Gesundheitspolitik vom Innenministerium lernen könnte: Strukturverschlankung.

Seit 1. September gibt es statt der bisher 31 Polizeibehörden nur mehr neun Landespolizeidirektionen. Damit hat die Innenministerin einen Schritt zur Verschlankung der Exekutive gesetzt. Nach ihren Angaben steht „die Abschaffung von Doppel- und Mehrgleisigkeiten und damit das Abschaffen vieler Führungspositionen“ im Mittelpunkt der Reformbestrebungen. Man rechnet mit einem Sparpotenzial von acht bis zehn Millionen Euro.

Viele leidgeprüfte Patienten, Mediziner und Gesundheitsökonomen fühlen sich angesichts des hier gezeigten Reformwillens allzu schmerzlich an den Reformstau im Gesundheitswesen und namentlich bei den Sozialversicherungsträgern erinnert. In Österreich entscheidet noch immer Beruf und/oder Arbeitsort über die automatische Zugehörigkeit zu einer der 22 im Hauptverband der Sozialversicherungsträger vertretenen Krankenkassen.

In Tirol gibt es beispielsweise neben der Tiroler GKK, der BVA, SVA, VA-B, SVB auch Sozialversicherungsanstalten für Landesbeamte, Landeslehrer, Gemeindebedienstete und Beamte der Stadt Innsbruck, also insgesamt neun Krankenkassen! Dieses System der Pflichtversicherung (im Gegensatz zur Versicherungspflicht) erinnert an die Standesdünkel des Ständestaates der Zwischenkriegszeit.

Enormes Einsparungspotenzial

Dass durch Fusionierungen Kosten gespart werden können, zeigt nicht nur das Beispiel der Exekutive, sondern auch einer der ersten, allerdings schon Jahre zurückliegenden, zaghaften Reformschritte bei den Krankenkassen.

Bei der Zusammenlegung der Krankenkassen für Eisenbahner und Bergbau wurden 120 Jobs eingespart. Derzeit gibt es österreichweit etwa 13.000 Angestellte bei den Sozialversicherungsanstalten. Nach Meinung von Experten wie Ernest Pichlbauer ließen sich bei Zusammenlegungen hunderte Stellen einsparen. Das Einsparungspotenzial in Ziffern beträgt ca. 15 Prozent von 30 Milliarden (Gesamtkosten des Gesundheitssystems), das sind 4,5 Mrd. Euro.

Ein weiterer Vorteil der Fusionen der Krankenkassen wäre die Möglichkeit zur Schaffung eines einheitlichen Leistungskataloges. Derzeit gibt es 14 (!) verschiedene Leistungskataloge, was zur absurden Situation führt, dass beispielsweise die OÖ GKK für ein EKG 24, die NÖ GKK 41 Euro bezahlt. Abgesehen davon, dass nicht nachvollziehbar ist, warum ein EKG in Oberösterreich um fast die Hälfte billiger ist als in Niederösterreich, ist mit der Administration dieser unterschiedlichen Tarife nicht nur bei den Krankenkassen, sondern auch bei der ständig steigenden Zahl von Wahlärzten ein enormer Verwaltungsaufwand verbunden.

Sinnvoll wäre daher zunächst eine Eingliederung der „kleinen“ Kassen in neun Gebietskrankenkassen mit einheitlichem Honorarkatalog, in weiterer Folge ein Wettbewerb zwischen diesen. Voraussetzung dafür wäre wiederum die Wahlfreiheit der Versicherten und die gesetzliche Verpflichtung aller Kassen, keinen Versicherten abzulehnen (Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung).

Dr. Andreas Schindl studierte Medizin in Wien und Photobiologie in Padua und Sassari. Derzeit Dermatologe in Wien und gesundheitspolitischer Berater der Mittelstandsvereinigung Österreichs (MIÖ).


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("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2012)

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