Eine Gestapo sollte es nicht wieder geben

Deutschland hatte den Ruf, nicht nur einer der freiheitlichsten, sondern auch einer der sichersten Staaten der Welt zu sein. Ein neues Gesetz gefährdet beides (s. auch Bericht, S. 5).

Nach 1945 hatten die Alliierten der Bundesrepublik die Aufgabe erteilt, ihre Polizei föderal zu organisieren und eine klare Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst vorzunehmen. Eine Gestapo – die Geheime Staatspolizei als Instrument der NS-Diktatur – sollte es nicht wieder geben.

60 Jahre später verabschiedet diese Woche der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz (bekannt als BKA-Gesetz, Anm. d. Red.), in dem eine zentrale Polizeibehörde umfassende geheimdienstliche Befugnisse erhält. Die bisherige Pflicht zur Koordinierung mit den Ländern und die rechtliche Kontrolle durch die Generalbundesanwältin sollen wegfallen, wenn das Bundeskriminalamt (BKA) meint, in einem terroristischen Zusammenhang präventiv tätig sein zu können.

Die neuen Befugnisse des BKA sind ein Selbstbedienungskatalog und ein „Best of“ aller deutschen Polizeigesetze, und noch einiges mehr: Rasterfahndung, Lausch- und Spähangriff in Privatwohnungen, das Abhören von Telefongesprächen, Mitlesen von elektronischer Kommunikation, die heimliche Online-Durchsuchung von privaten Computern u.v.m. Das Berufsgeheimnis von Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten wird ausgehöhlt.

Der wahre Treibsatz für Terrorismus

Wieder einmal praktiziert der Bundesgesetzgeber das rechtsstaatsignorierende Spiel, sich erst einmal ein Übermaß an Freiheitsbeeinträchtigungen zu genehmigen, um dann nach einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf das vom Grundgesetz gerade noch Erlaubte zurechtgestutzt zu werden.

Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, der nach der Verfassungsrechtsprechung unantastbar ist, wird durchlöchert. Dass diese Löcher von drei BKA-Beamten nachträglich gestopft werden sollen, von denen einer Vorkenntnisse im Bereich des Datenschutzes haben muss, ist dabei kein wirklicher Trost. Dem BKA-Präsidenten werden Eilbefugnisse zugestanden, mit denen der Richtervorbehalt ausgehebelt werden kann.

Damit folgt die Bundesrepublik dem schlechten Beispiel vieler westlicher Industriestaaten, die mit der Begründung der Terrorismusbekämpfung die Freiheitsrechte abgebaut haben und weiter abbauen.

Dieser Weg ist fatal: Deutschland hatte bisher den Ruf, nicht nur einer der freiheitlichsten, sondern auch einer der sichersten Staaten der Welt zu sein. Mit dem BKA-Gesetz werden nun beide Errungenschaften gefährdet: Das neue BKA-Gesetz gefährdet die „innere Sicherheit“, weil es die Bevölkerung verunsichert und durch den Abbau rechtsstaatlicher Verfahren die Ausgrenzung von Minderheiten vorantreibt, was der wahre Treibsatz für Terrorismus ist. Die Vergeheimdienstlichung der Polizei untergräbt das Vertrauen der und die Unterstützung durch die Menschen. Die abschreckenden Beispiele von Großbritannien und den USA, die diesen Weg schon erheblich weiter gegangen sind, zeigen, dass das rechtliche und technische Aufrüsten des Sicherheitsapparats keineswegs mehr Sicherheit schafft.

EU versagt bei Freiheitssicherung

Die abschüssige Bahn für die Grundrechte wird durch die europäische und atlantische Kooperation verlängert: Die Erkenntnisse aus vagen Verdachtsgewinnungsmaßnahmen und geheimen Ermittlungen werden ohne rechtsstaatliche Sicherungen an unsere „befreundeten“ Sicherheitsbehörden weitergegeben. Alle Versuche, Freiheitssicherungen auf europäischer Ebene einzuziehen, nachdem die nationalen Rechtsstaatsgewährungen ausgehebelt werden, waren bisher ohne Erfolg.

Es ist von Bedeutung, dass das neue BKA-Gesetz nicht nur von Datenschützern und Bürgerrechtlern, sondern auch aus der Mitte der Gesellschaft, ja sogar aus der Mitte der Polizei heraus kritisiert wird. So meinte beispielsweise die Deutsche Polizeigewerkschaft zu Recht, dass dieses Gesetzesvorhaben verfassungsrechtlich „keine Chance“ hat.

Es geht nun darum, entgegen den langen Evaluationsfristen von bis zu zwölf Jahren eine dauernde Begleitung des mit FBI-Kompetenzen aufgemotzten BKA zu praktizieren. Die dauernde kritische Hinterfragung der BKA-Kompetenzen durch die Bürgergesellschaft trägt dazu bei, dass die Beamten ihre Befugnisse zurückhaltend wahrnehmen, und sie liefert das Material, um diese neuen Befugnisse erfolgreich politisch und beim Bundesverfassungsgericht rechtlich anzugreifen.

Nach der Vorratsdatenspeicherung, dem Kfz-Kennzeichen-Scanning, der Rasterfahndung, der präventiven Telekommunikationsüberwachung und dem großen Lauschangriff wird der aktuelle Versuch, unsere Freiheitsrechte auf dem Altar der Terrorismusbekämpfung zu opfern, hoffentlich erneut vom höchsten deutschen Gericht durchkreuzt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.11.2008)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.