Das akademische Proletariat

Was Joseph Haydns Abschiedssymphonie mit der Reform des Universitätsgesetzes zu tun hat.

Was bringt den Universitäten ein nächtlicher Entschließungsantrag des Nationalrates mit anschließender Regierungsneubildung samt Regierungsprogramm ab dem Jahr 2009? Ein Wechselbad der Gefühle mit anschließender Ernüchterung. Zwei Prozent des BIP für tertiäre Bildung „beschließen“ die Volksvertreter, „angesichts der Finanzkrise ist das schwer festzulegen“, hört man aus dem Wissenschaftsministerium. Die „vollständige Finanzierung des ausverhandelten Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete im Budget 2009“ geben die Volksvertreter der Regierung als Arbeitsauftrag mit auf den Weg, der Minister hingegen bezeichnet die Umsetzung des Kollektivvertrags als „nicht sicher“.

Mit umso mehr Selbstsicherheit wird dafür ein Regierungsprogramm worthülsenreich so formuliert, dass die Trennlinie zwischen unfreiwilliger Komik und gefährlicher Drohung mitunter schwer zu ziehen ist. Die folgende Zitatensammlung: „Operative Teilung von Lehre und Forschung, Balance zwischen regionalen Bildungsangeboten, Vermeidung von Fehlallokationen, Bündelung von Forschungsinfrastruktur, Optimierung der Leistungsvereinbarung als Dialog- und Steuerungsinstrument,...“ wirkt aus dem Zusammenhang gerissen, ist es aber nicht, denn der einzige Zusammenhang, der existiert, lautet: weiter einsparen, abschröpfen, abzocken, reduzieren, wegrationalisieren. Klingt nicht so schön, trifft die Sache aber besser.

Am Gängelband der Politik

Die Vorarbeit wurde mit dem Universitätsgesetz 2002 geschaffen, das den Universitäten eine richtig autoritäre Struktur nach dem Geschmack managementorientierter Unternehmerorganisationen verpasst hat. Die Universitätsleitungen können jetzt frei von Partizipationsballast agieren, hängen aber ihrerseits am Gängelband der Politik. Mit der Budgetkeule im Gepäck lässt es sich leicht Nebenschauplätze und Fronten eröffnen, und schon wird jahrelang munter über Studiengebühren, Zugangsbeschränkungen und Rankings fantasiert und dabei übersehen, dass es längst Risse und Bruchstellen im Fundament gibt, die sich besorgniserregend verbreitern und vergrößern.

Die Rede ist vom universitären Personal, das seit den 90er-Jahren mit einer Fülle von Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und Lohnkürzungen konfrontiert ist. Das begann mit Streichung von Prüfungsgebühren da und Überstundenreduzierung dort, Erhöhung der Lehrverpflichtung bis hin zum All-Inclusive-Vertrag und findet seinen Höhepunkt in der Tatsache, dass an manchen Universitäten gut ein Drittel dieser Beschäftigten ohne Mindestlohn und Valorisierung seinen akademischen Dienst versieht. An tertiären Bildungsstätten, an denen immerhin in den Fächern Philosophie und Rechtswissenschaft geforscht und gelehrt wird, gibt es seit 2004 ein provisorisches Notdienstrecht mit einem Wildwuchs an Beschäftigungsverhältnissen, der seinesgleichen sucht, und zwar zu Lasten jener, die „Weltklasse“ produzieren sollen, oder – um es professioneller auszudrücken – die Grundlagen für jene Ressourcen schaffen sollen, mit denen Europa noch punkten kann: Ausbildung, fundiertes Wissen, kulturelle Werte. Anstatt diese Werte verantwortungsvoll zu fördern, fährt die Politik respektlos über hoch qualifizierte Arbeitskräfte, die solch bedeutende Fachgebiete vermitteln sollen, behindert Forschung und Innovation und schikaniert Universitätsangehörige mit sinnlosem Verwaltungsaufwand. (Lassen Sie sich einmal von einem Ordinarius eines zentralen künstlerischen Fachs berichten, was er von der Erstellung einer Wissensbilanz hält.)

Der Rektor der Veterinärmedizinischen Universität, Wolf-Dietrich von Fircks, hat unlängst die Auflösung des Wissenschaftsministeriums als ersten Beitrag zur besseren Finanzierung und Autonomie der Universitäten gefordert. Wer darin politischen Aktionismus vermutet, erkennt den Ernst der Lage nicht. Wenn wir der Vorschubleistung zum Werteverfall nicht entgegensteuern, gehen wir der Tradition und der Innovation gleichermaßen verlustig.

Karge Universitätslandschaft

Die Symbolhaftigkeit der szenisch eindrucksvoll umgesetzten Abschiedssymphonie Joseph Haydns beim Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker könnte leicht erschreckende Ausmaße erreichen. In den nächsten Wochen und Monaten wird wohl unvermeidlicherweise der Ministerialentwurf zur Reform des Universitätsgesetzes einen Wiederbelebungsversuch erfahren. Abgesehen von der weiteren Zunahme an Fremdbestimmung und vermehrter Kompetenzkürzung universitärer Gremien werden mit seinem Beschluss Lektoren mit weniger als sieben Stunden Lehrverpflichtung aus der Dienstnehmerdefinition des universitären Arbeitsrechts herausfallen.

Mit dem Kollektivvertrag für die übrigen Beschäftigten als Köder wird man wohl die schlimmsten Proteste neutralisieren und vielleicht sogar die Personalvertreter in einer schwachen Stunde mit ins Boot holen? Nun, vielleicht wird sich Präsident Neugebauer in einer seiner Funktionen dazu äußern. Zwei Prozent des BIP bis 2020 werden wir dann gar nicht brauchen: Mit dem akademischen Proletariat bestehend aus externen Lektoren ohne Mindestlohn und habilitierten Privatdozenten ohne Dienstverhältnis wird sich „Weltklasse“ noch allemal in Österreichs karger Universitätslandschaft realisieren lassen müssen.

Dr. Stefan Schön ist Vorsitzender des Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2009)

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