Drogenmissbrauch: Kapituliert das Strafrecht?

Justiz- und Gesundheitsministerium planen, Missbraucher von Cannabis und von Ecstasy künftig sanfter anzufassen. Damit würde man nur die Anzeigenstatistik herausputzen, nicht aber die Drogendelinquenz bekämpfen.

Der Vorarlberger Verein „legalize it“ unter seinem grünen Obmann ist im vergangenen Sommer medial erneut massiv für eine Cannabis-Legalisierung eingetreten und hat dazu auch eine parlamentarische Petition mit rund 26.000 Unterschriften eingebracht. Zur Popularisierung des Anliegens haben die Bundessprecher der Jungen Grünen von Wien aus österreichweit Demonstrationen mithilfe der übermannshohen Attrappe eines Joints gestartet.

Auf Betreiben ihrer Parteijugend haben sich auch die (erwachsenen) Neos diesem Anliegen angeschlossen. Und die Sozialistische Jugend (SJ) unterstützte dieses bekanntlich unter dem mehr peinlichen als informativen Leitspruch „Lieber bekifft ficken, als besoffen fahren!“. Die SJ erblickt in der Drogenlegalisierung gar den „besten Jugendschutz“.

Verführung zum Missbrauch

Wer die Homepage von „legalize it“ unter Google anklickt, stößt auf eine erdrückende Informationsflut mit schwerster Schlagseite zugunsten illegaler Drogen. Es werden auch Werber gekeilt und mit nützlichen Argumentationstricks versorgt. So heißt es unter der Überschrift „Salamitaktik“: „Gegner mit Minimalforderungen ködern (...) Wer erst mal eine Minimalforderung geschluckt hat, ist schon auf dem Weg (...) Cannabis und andere Drogen scharf trennen. Heroindebatte überfordert die meisten und birgt zu viele negative Assoziationen.“

Solche Praktiken grenzen an Rattenfängerei. Sie sollen insbesondere unter Jugendlichen für den Missbrauch von Cannabis werben, wobei nach ersten „Bekehrungserfolgen“ weitere „Aufklärungsschritte“ bis hin zum Heroin bereitliegen.

Dabei ist seit Langem bekannt: Cannabis greift (wie Alkohol, Nikotin, aber auch alle „klassischen“ Rauschgifte) im „Belohnungszentrum“ des Gehirns ein. Seine Schädlichkeit hängt von Dosis und Einwirkungsdauer ab. Für Erwachsene ist ein gelegentlicher Joint tatsächlich kaum gefährlicher als ein Verdauungsschnäpschen nach dem Sonntagsbraten. Jugendliche (oder gar Kinder) reagieren auf Cannabis dagegen ungleich empfindlicher, vor allem bei längerem Missbrauch und höheren Dosen.

In solchen Fällen kann nicht nur psychische Abhängigkeit, sondern sogar ausgeprägte Sucht (verbunden auch mit körperlicher Abhängigkeit) entstehen, die nach in Deutschland gesammelten Erfahrungen schwerer therapierbar ist als Heroinsucht. Längerer Missbrauch kann auch eine Reduktion der Intelligenzleistung im Extremfall bis zu acht Prozent und ein Amotivationales Syndrom („Null Bock“-Einstellung) nach sich ziehen – oft verbunden mit Abbruch von Schule, Lehre oder Studium.

Cannabis als Einstiegsdroge

Cannabis-Befürworter haben lange Zeit hindurch behauptet, dass „nur“ fünf Prozent der User zu „harten“ Drogen umsteigen (das wären derzeit hierzulande immerhin schon bis zu 250.000). Seit einiger Zeit wird aber in Abrede gestellt, dass diese Rauschsubstanz überhaupt als Einstiegsdroge fungiert. Richtig daran ist lediglich, dass etwa zwischen Cannabis- und Heroinmissbrauch kein einfacher Kausalzusammenhang besteht. Ebenso richtig ist allerdings auch, dass fast alle Heroinabhängigen (meist nach Nikotin- und/oder Alkoholmissbrauch) mit Cannabis begonnen haben und bei immer härteren Substanzen gelandet sind.

Der umgekehrte Weg kommt so gut wie nie vor. Man muss also durchaus von einer Absenkung der Hemmschwelle und damit von einer gewissen „Schrittmacherfunktion“ des Konsums „leichterer“ Suchtmittel zu allmählich „härteren“ ausgehen.

Leider ist die gerichtliche Verfolgung von leichteren Drogendelikten faktisch zum Erliegen gekommen, zumal seit 2008 nicht nur Einfuhr, Herstellung, Besitz (etc.) von Suchtmitteln bis zur sogenannten Grenzmenge (bei Cannabis 20g) nur zu einer vorläufigen Verfahrenseinstellung (Diversion) führen; dies gilt sogar noch bei einem Rückfall in der Probezeit.

Es könnte noch ärger kommen

Das alles bezieht sich jedoch nicht nur auf den Eigenbedarf eines Beschuldigten. Vielmehr ist auch dann mit Diversion vorzugehen, wenn all diese Begehensweisen (insbesondere die Weitergabe von Drogen) zum Gebrauch eines anderen erfolgen, ohne dass der Weitergebende daraus einen Vorteil gezogen hat.

Ein Dealer kann also erst dann belangt werden, wenn ihm dieser „Vorteil“ nachgewiesen werden konnte, was in dieser Szene kaum je möglich ist. In allen anderen Fällen geht er straflos aus.

Das läuft auf eine Kapitulation des gerichtlichen Strafrechts vor der Realität hinaus. Es könnte aber noch ärger kommen: Wie jüngst aus Justiz- und Gesundheitsministerium verlautet, plant man nun, Missbraucher von Cannabis und (vorerst) von Ecstasy noch sanfter anzufassen. Der Besitz von „Kleinmengen“ (Wochenration oder noch größere „Kleinmengen“ als Vorrat?) für den „persönlichen Gebrauch oder den Gebrauch eines anderen“ sollte überhaupt straflos werden. Und anstelle der ohnehin reichlich zahnlosen Diversion plant man nun eine – noch zahnlosere – Meldung an das Gesundheitsamt.

So hat unsere Polizei nicht nur bei „kleinen“ Drogendelikten viel zu wenig Personal, um diesen Bereich angemessen abzudecken, sondern etwa auch bei Parkdelikten in den Städten. Man mag nun darüber streiten, wie man diesem Übelstand am besten beikommt. Der unsinnigste Verbesserungsvorschlag bestünde aber zweifellos darin, diese unzähligen „kleinen“ Verwaltungsübertretungen zur „Entlastung der Polizei“ gleich von vornherein als straflos zu erklären: Schon wenige Tage später wären wohl auch sämtliche Gehsteige „zugeparkt“. Warum sollten aber gerade Suchtmittelmissbraucher auf eine analoge Strafloserklärung anders reagieren?

Der Weg der Bundesländer

Was die ebenfalls angesprochene Substanz Ecstasy betrifft: Sie ist ein Amphetaminabkömmling, wie auch das brandgefährliche Crystal Meth (Pervitin). Will man etwa auch dessen Besitz und Weitergabe straflos stellen?

Im Zusammenhang mit dem Schutz Jugendlicher vor Drogenmissbrauch hat sich schon 2012 eine neue Chance aufgetan, deren Bedeutung bisher allerdings weder erkannt noch erst recht genutzt wurde. Gegen Ende dieses Jahres haben Vertreter aller Bundesländer (außer Tirol und Vorarlberg) ein „Memorandum“ beschlossen. Diese Absichtserklärung enthält nicht nur für Alkohol und Nikotin (bis 16), sondern auch für alle psychotropen (= bewusstseinsverändernden) Substanzen (mit Ausnahme von ärztlich verordneten) Konsumverbote für alle Kinder und Jugendlichen.

Solche Wege, Jugendliche vor allen Auswirkungen von Alkohol-, Nikotin- oder Drogenmissbrauch zu bewahren, sollten weiter verfolgt werden. Hingegen bekämpfen die jüngsten legistischen Pläne des Bundes – einmal mehr – nur die Anzeigenstatistik, nicht aber die Drogendelinquenz.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR



Univ.-Prof. i.R. DDr. Walter Hauptmann
war Professor für Kriminalpsychologie sowie Gründer und langjähriger Leiter der international vernetzten Expertengruppe Innere Sicherheit an der Uni Salzburg.

Zu seinen Forschungsthemen gehört das Drogenproblem. Er gehört zu den schärfsten Kritikern des österreichischen Suchtmittelgesetzes. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2015)

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