Die goldenen Zeiten an den Universitäten sind leider vorbei

Die Novelle des Universitätsgesetzes soll neue Karrierewege eröffnen.

Derzeit ist eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 in Beschlussfassung, in der ein neuer Karriereweg (Tenure Track) gesetzlich besser als bisher verankert wird. Heute und in den nächsten Jahrzehnten koexistieren an den österreichischen Universitäten unterschiedliche Arten von Dienstrechten und Karrierebildern. Die Kernaufgaben – Forschung und Lehre – sind natürlich dieselben. Es gibt jedoch Unterschiede hinsichtlich Ressourcenausstattung, Mitsprachemöglichkeiten, Bezahlung und Pensionsansprüche.

Sobald verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen innerhalb einer Organisation für dieselben Aufgaben gelten, und in diesem Fall sogar entwickelt und weiterentwickelt werden, gibt es naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen. Diese finden Ausdruck in den Stellungnahmen zur Novelle. Während die einen wichtige Schritte in Richtung eines international üblichen Tenure-Track-Modells loben, kritisieren andere, dass die Bestimmungen nicht weit genug gehen. Unbestritten scheint allerdings, dass es sich um eine zielgerichtete und nachhaltige Öffnung des bestehenden Systems handelt.

Wir müssen uns wohl leider damit abfinden, dass die goldenen Zeiten an den Unis vorbei sind. Phasen der universitären Expansion, die es noch vor wenigen Jahrzehnten gegeben hat, als sogar noch neue Universitäten gegründet wurden und die Anzahl der Habilitationen teilweise sogar der Anzahl der ausgeschriebenen Professuren entsprochen hat, werden nicht wiederkehren. Dem Universitätsbudget sind durch die allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt.

Keine Automatismen

Erfreulich ist, dass sich Assoziierte Professorinnen sowie Professoren künftig adäquater in den Entscheidungsprozessen einbringen können und dass Mechanismen für eine Ressourcenausstattung geschaffen werden.

Ein wiederkehrender Kritikpunkt in den Stellungnahmen zur Novelle ist, dass es sich bei den Beförderungsmöglichkeiten nicht um bedingungslose Automatismen handelt. Es ist im internationalen Vergleich allerdings nirgends so, dass die Beförderung vom Assistant Professor zum Associate Professor oder weiter zum Full Professor automatisch ist. In den USA etwa wird an den renommierten Universitäten über Beförderungen in transparenten und nachvollziehbaren Prozessen individuell entschieden.

Transparente Prozesse

Die Beförderungen können auch schneller als üblich erfolgen oder in manchen Fällen nie passieren. Es geschieht durchaus nicht selten, dass Assistant Professors keine Tenure bekommen (Tenure steht für eine dauerhafte Anstellung als Professor). Einige US-Eliteuniversitäten gehen so weit, dass von vornherein klar ist, dass nur ein Drittel der Assistant Professors Tenure bekommen wird.

Abteilungsleiter werden im Übrigen auch danach beurteilt, wie nachvollziehbar und erfolgreich die Personalentscheidungen sind.

In Hinblick auf die Intention der Novelle wird schließlich vieles an der Umsetzung an den Universitäten liegen. Der Gesetzgeber kann nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer die Universitäten ihre Karrieremodelle entwickeln müssen. Internationales Ansehen ist nur erreichbar, wenn transparente Prozesse auf allen Ebenen sicherstellen, dass eine Meritokratie bestehen bleibt oder entsteht. Die aktuelle Novelle schafft die Rahmenbedingungen. Eine erfolgreiche Umsetzung aber wird an den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und an den Universitäten und ihrem Management liegen.

Clemens Heitzinger ist assoziierter Professor an der TU Wien. Er verbrachte mehrere Jahre zu Forschungszwecken im Ausland, so an der University of Cambridge und an der Arizona State University.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2015)

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