Gastkommentar

Ein Freispruch als Anfang vom Ende der Demokratie

Vor 90 Jahren brannte in Wien der Justizpalast. Welche Lehren wir aus dem damaligen Geschehen ziehen könnten.

Am 30. Jänner 1927 stießen in Schattendorf im Burgenland die bewaffnete Frontkämpfervereinigung der Rechten und der Republikanische Schutzbund – die „Parteiarmee“ der Sozialdemokraten – gewaltsam aufeinander. Zwei Menschen kamen bei dieser Auseinandersetzung durch Schüsse eines Frontkämpfers ums Leben.

Am 14. Juli 1927 endete der Strafprozess mit Freisprüchen. Die Geschworenen konnten sich nicht mit der nötigen Mehrheit für einen Schuldspruch entscheiden. Am nächsten Tag – genau heute vor 90 Jahren, wurde von Arbeitern in Wien der Generalstreik ausgerufen. Der Justizpalast wurde gestürmt und in Brand gesetzt.

Die Menge hinderte die Feuerwehr am Löschen. Die Polizei setzte Schusswaffen ein, um der Feuerwehr den Weg zu bahnen. Der Konflikt eskalierte planlos. 89 Demonstranten und fünf Polizisten wurden getötet, es gab 1000 Verletzte. Ein ständiger Krieg der Worte in den Journalen beider Seiten war den Zusammenstößen vorausgegangen und folgte ihnen nun. Es gab aber auch Neutrale in diesem Krieg – so die liberale „Neue Freie Presse“.

Warnung vor Faschismus

Am 18. Juli 1927 setzt sie sich mit dem Urteil ablehnend auseinander, kam aber angesichts des blutigen Gewaltausbruchs zu folgendem Schluss: „Die geistige Abrüstung darf nicht um einen Tag länger verzögert werden, denn wenn die Parteien den Wahnsinn weiter begünstigen, wenn weiter das Gift in die Gemüter geträufelt wird, dann ist es Matthäi am letzten mit Österreich, dann können wir ein Kreuz machen über die Republik, dann ist Faschismus die Folge, ob von rechts oder von links ist gleichgültig.“ Prophetische Worte, gehört, aber unerhört. (Ich entnehme dieses Zitat und viel neue und klug analysierte Informationen dem jüngsten Buch der „Presse“- Kolumnistin und Historikerin Gudula Walterskirchen, „Die blinden Flecken der Geschichte, Österreich 1927–1938“.)

Der Justizpalastbrand und das schreckliche Blutbad beendeten die Auseinandersetzungen zwischen links und rechts nicht. 1933 schaltete Bundeskanzler Engelbert Dollfuß in einem Staatsstreich das Parlament aus und regierte fortan autoritär. Der Aufstand des Schutzbundes im Februar 1934 wurde blutig niedergeschlagen. Am 1. Juli 1934 wurde die Kanzlerdiktatur des autoritären Ständestaats eingerichtet. So war der Schattendorfer Freispruch der Anfang vom Ende der Demokratie der Ersten Republik.

Gegenseitige Schuldzuweisungen und umstrittene, unklare Fakten bestimmten lang die Deutung der Ereignisse. Neue Forschungen haben allerdings vieles geklärt. Wer hat angefangen? Diese Frage ist mittlerweile klar. Zuerst setzten die Frontkämpfer ihre Veranstaltung an, der Schutzbund organisierte eine Gegenveranstaltung. War es ein Fehlurteil der bürgerlichen Klassenjustiz? Aufgrund der fast 1000 Seiten Prozessakten von 1927 wurde 2012 der gesamte Prozess nachgestellt. Der Präsident des Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, fasste danach zusammen: Das damalige Urteil sei auch heute noch nachvollziehbar.

Der Präsident des OGH, Johann Rzeszut, fand auch die Annahme einer die Schüsse rechtfertigenden Notwehr plausibel. Mord sei es keinesfalls gewesen. Die Vorwürfe des Fehlurteils eines parteiischen Gerichts der Klassenjustiz und die dann folgende Hetze gegen das Urteil seien nicht gerechtfertigt gewesen.

Eindeutig war, dass die Hetze gegen das Urteil von fanatischen Journalisten betrieben wurde. Aktivisten in der Arbeiterschaft verstanden den Leitartikel in der Parteizeitung als Aufruf zum Handeln.

Die Lunte am Pulverfass

Norbert Leser, der große sozialdemokratische Politologe und Historiker (1933–2014) bezeichnete diesen Artikel als Lunte am Pulverfass. Als am Morgen des Streiktags eine Delegation der Organisatoren von den Wiener E-Werken in der Parteizentrale vorsprach, um Weisungen zum Generalstreik zu erhalten, wurden sie nicht vorgelassen. Partei- und Schutzbund-Führung ließen die Dinge einfach geschehen. Elias Canetti, selbst unter den Demonstranten am Schmerlingplatz, meinte später, die Arbeiterschaft sei ohne Führung geblieben.

Was können wir heute daraus lernen, was haben wir schon gelernt? Die augenscheinlichen Mängel des Geschworenenverfahrens wurden nur schrittweise und nur zum Teil behoben: Für einen Wahrspruch der Geschworenen genügt seit 1951 die einfache Mehrheit. Die Berufsrichter können den Wahrspruch der Geschworenen aussetzen, ein neues Verfahren wird durchgeführt.

Allerdings besteht keine Begründungspflicht. Die Urteile sind daher nicht nachvollziehbar. Die Berufsrichter sind zu wenig eingebunden. Hier besteht Handlungsbedarf!

Hetze gibt es auch heute noch

Ein Informationsmonopol besteht nicht mehr, aber eine hetzerische Massenaufwiegelung ist nicht ausgeschlossen. Der Einfluss von Zeitungen und ihre Kampagnefähigkeit sind heute durchaus gegeben. Dazu kommt das Phänomen der perfekt gefälschten und dadurch glaubwürdig erscheinenden Information. Heute hat der politische Hass im Internet neue Ausdrucksformen erreicht. Die Aktion „Respekt“ gegen Hass im Netz einer ganzen Reihe von Zeitungen, auch der „Presse“, ist ein wichtiger Schritt. Gesetze sind nötig.

In der Ersten Republik standen sich zwei politische Lager gegenüber, die sich in Wort, Schrift und mit Waffen befehdeten. Dies hat sich in der Zweiten Republik nicht wiederholt. An der Kippe stand dieser Fortschritt im Februar 2000, als ÖVP und FPÖ eine Regierung bildeten. Der kritische Wiener Sozialphilosoph und Universitätsprofessor Rudolf Burger setzte sein ganzes Ansehen bei Grün und links ein und rief zur Beendigung des „antifaschistischen Karnevals“ auf. Er und andere Stimmen der Vernunft wurden gehört.

Die Wissenschaft ist ständig auf Wahrheitssuche. Es kommen neue Erkenntnisse dazu. Dennoch halten wichtige Historiker an Falschem fest. Nach wie vor wird Schattendorf einseitig mit Klassenjustiz, Arbeitermord und rechten Polizeiexzessen verbunden. Der eigene ideologische Standpunkt scheint das Urteil zum Vorurteil zu machen, das die Deutung der Ereignisse trotz gegenteiliger Erkenntnisse unverändert belässt. So kann Wissenschaft zum Büttel von Ideologie und Tagespolitik werden.

Geschichte als Keule

In diesem Zusammenhang warne ich davor, weiter den als unwissenschaftlich erkannten Kampfbegriff „Austrofaschismus“ für die Kanzlerdiktatur im autoritären Ständestaat zu verwenden. Der Film des ORF zum Justizpalastbrand, der am 29. Juni ausgestrahlt wurde, ist nicht in die Falle der Schuldzuweisungen getappt. Er hat die Problematik im Lichte neuester Erkenntnisse von allen Seiten eindrucksvoll und spannend beleuchtet.

Wir stehen vor den Feierlichkeiten zur Ausrufung der Republik im Jahre 1918. Die Geschichte als Keule, die gegen andere geschwungen wird, ist sicher nicht deren Leitmotiv.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR

Univ.-Prof. Andreas Khol (*1941) studierte Rechtswissenschaften in Innsbruck, habilitierte sich in Verfassungsrecht. Von 2000 bis 2002 war er Klubobmann der ÖVP im Nationalrat und von 2002 bis 2006 Präsident des Nationalrats. Von 2005 bis 2016 Obmann des Österreichischen Seniorenbundes, 2016 Bundespräsidentschaftskandidat der ÖVP.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2017)

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