Replik

Ein Sprachgesetz und seine Kritiker: Polemik statt Fakten

Martin Leidenfrost setzt eine implizit imperiale Sichtweise auf die Ukraine fort.

Martin Leidenfrost suggeriert in seiner kritischen Betrachtung eines kürzlich im ukrainischen Parlament diskutierten Gesetzesentwurfs „Über die Staatssprache“, dass ukrainische Bürger bald mit Strafen rechnen müssen, wenn sie es weiter wagen, öffentlich Russisch zu sprechen (siehe „Aus Liebe zum Ukrainischen“, „Spectrum vom 16. September).

Nun zielt dieser Gesetzesentwurf, der auf der Website des ukrainischen Parlaments abrufbar ist, tatsächlich darauf ab, in allen Sphären des Lebens nur mehr das Ukrainische zu verwenden – das übrigens schon 1989, also zwei Jahre vor dem Zerfall der Sowjetunion, zur alleinigen Staatssprache geworden ist. Der Gesetzesentwurf, daran kann kaum ein Zweifel bestehen, entspricht nicht westlichen Rechtsstandards, etwa wenn davon die Rede ist, dass auch in Privatunternehmen die Kommunikation auf Ukrainisch ablaufen müsse, wenn es denn der Kunde nicht explizit anders wünscht.

Klar ist indes, dass dieses in jeder Hinsicht utopische Gesetz, so es denn verabschiedet werden sollte, reiner Symbolpolitik dient und keinerlei reale Folgen zeitigen wird. Die russische Sprache ist in der Ukraine nach wie vor omnipräsent, auch im Parlament und in der Regierung. Der aus Charkiv stammende Innenminister, Arsen Avakov, etwa kommuniziert mündlich wie schriftlich ausschließlich auf Russisch. Leidenfrosts Logik zufolge müsste er also bald im Gefängnis landen – was wohl nicht passieren wird.

Ignorant und fehlerhaft

Überhaupt legt Leidenfrost eine nicht unerhebliche Ignoranz der gegenwärtigen Lage in der Ukraine an den Tag. So war es für ihn „der triumphierende Maidan“, der „die Krim verlor“ – und nicht etwa russische Spezialtruppen ohne Rangabzeichen, die im Frühjahr 2014 die Halbinsel völkerrechtswidrig besetzten. Auch seine Feststellung, „zwei Drittel der Ukrainer“ hätten „vor dem Krieg“, also vor 2014 „tagaus, tagein auf Russisch kommuniziert“, ist falsch: Bei der letzten Volkszählung 2001 gaben 67,5 Prozent der Bevölkerung (notabene inklusive Krim und Donbas!) Ukrainisch als ihre Muttersprache an.

Dominanz des Russischen

Während im Westen der Ukraine – dieser Landesteil wurde erst nach 1944 sowjetisch – das Ukrainische dominiert, sind in der Zentral- und Ostukraine viele Menschen zweisprachig oder bedienen sich einer ukrainisch-russischen Mischsprache, Suržyk genannt, weshalb eine klare Trennung zwischen Ukrainisch- und Russischsprachigen in der Praxis oft unmöglich ist.

Hintergrund dieser postkolonialen sprachlichen Verhältnisse ist die starke Dominanz des Russischen in weiten Teilen der Ukraine seit Mitte des 17. Jahrhunderts, während das Ukrainische zu einer prestigelosen Bauernsprache verkam – ein Stigma, das bis heute nachwirkt.

Wenn Leidenfrost die Initiatorin des Gesetzesentwurfs, die sich im Russischen sicherer fühlt als im Englischen, mit unverhohlener Schadenfreude verspottet, vergisst er, dass in sowjetischen Schulen eben Russisch und nicht Englisch gelehrt wurde. Mit seiner Erwartungshaltung, dass Russisch nach wie vor die alleinige Lingua franca sei, setzt er eine implizit imperiale Sichtweise auf die Ukraine fort. Für eine differenzierte Einschätzung der soziolinguistischen Situation sind jedoch neben Russisch- auch Ukrainischkenntnisse unerlässlich.

Inhaltliche Kritik am Gesetzesentwurf „Über die Staatssprache“ ist berechtigt. Wer dies allerdings wie Martin Leidenfrost mit purer Polemik tut, verunmöglicht eine sachliche Diskussion.

Dr. Matthias Kaltenbrunner ist Assistent am Institut für Osteuropäische Geschichte an der Universität Wien

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2017)

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