Gastkommentar

Des Menschen Wolf und das Fremdenrecht

Wenn das Faktische zum Maßstab wird und nicht mehr der Rechtsstaat, dann sind wir tatsächlich wieder unter Wölfen.

Vor einigen Jahren wurde im Herbst in Wien für die Rechte von Flüchtlingen demonstriert. In einem Park standen große Zelte, in einem davon wurde ein Vortrag zum Fremdenrecht gehalten. Inmitten von hitzigen Zuhörern versuchte eine junge Anwältin, Grundzüge des Asylgesetzes zu erklären, bis eine Sturzflut an Zwischenrufen alle Erläuterungen hinwegschwappte. Der Schlussstrich wurde von ganz hinten entgegengebrüllt: „Ein Scheiß-Gesetz ist das halt!“

Der englische Staatstheoretiker Hobbes prägte vor annähernd vier Jahrhunderten in seinem Werk „De Cive“ den Satz: „Der Mensch ist des Menschen Wolf.“ Der mediale Diskurs zum Flüchtlingsthema, insbesondere in den Boulevardmedien, folgt in seiner Polarisierung dieser wölfischen Deutung: Auf der einen Seite wird der geflüchtete Fremde zum Gegenstand latenter Bedrohung. Auf der anderen Seite die immer wiederkehrenden Rufe, der Staat, seine Organe und Paragrafen bildeten eine dunkle Macht im Asylbereich, die eine Agenda der Repression und Abschottung verfolge.

Gerade die Ereignisse des Jahres 2015, die das Thema Flucht für eine breite Öffentlichkeit unmittelbar spürbar gemacht haben, hätten zu einer lösungsorientierten Versachlichung der Debatte, zu einer differenzierten Betrachtung führen müssen. Aber nach wie vor ist der Diskurs ein Konflikt zweier Pole.

Langweilig, aber menschlich

In meiner täglichen Arbeit als Jurist im Flüchtlingsbereich sehe ich kaum Wölfe. Die Normalität des Alltags ist zumeist bestimmt von der Absenz des Extremen, vom Bemühen auf allen Seiten, ebenso bei Asylwerbern wie bei Beamten. Das ist langweilig, aber menschlich. Willkür und übertriebene Härte kommen ebenso wie rechtswidriges Verhalten nicht allzu oft vor, auch zumeist nicht offen bösartig, sondern als Resultat von Gleichgültigkeit.

Dem menschlichen Bemühen Rechnung tragend, beruht auch der Rechtsstaat nur zum Teil auf den Lehren von Hobbes. Nach ihm kamen die Denker der Aufklärung, der Liberalismus, Kant und Hegel. Die neuen, aufgeklärten Rechtsordnungen baute man auf der Überzeugung, etwas Wölfisches, ein konkurrierender Zug, könne dem Menschen zwar nicht abgesprochen werden, aber im Grunde wäre er ein freies und vernünftiges Individuum. Aufgabe des Rechts sei es, diese Freiheit zu erhalten und die Würde des Menschen zu bewahren.

Im Fokus: das Individuum

In meiner Arbeit geht es stets um die Betrachtung des Einzelfalls, um das Individuum. Auch das Recht ist von diesem Gedanken durchdrungen, Pauschalisierung und die Zahlen des medialen Diskurses, die Sprache der Ströme und Fluten sind ihm fremd. Das Gesetz betrachtet stets den Einzelnen, dessen Würde es zu wahren gilt. Die Grundrechte ebenso wie der Rechtsstaat dienen dem Schutz des liberalen Menschenbilds: vernunftgeleitete, freie Menschen, deren Freiheit durch das Recht geschützt werden soll. Keine Wölfe.

Im Zuge der Flüchtlingskrise sagte die damalige Innenministerin: „Lassen wir das Juristische einmal beiseite. Wenden wir uns dem Faktischen zu.“ Alle Staatstheoretiker würden erschaudern. Zurück zum Naturzustand, zum permanenten Konflikt? Wenn das Faktische zum Maßstab wird, nicht mehr der Rechtsstaat, die Menschenwürde, dann sind wir tatsächlich wieder unter Wölfen.

Den Rechtsstaat andererseits, das Gesetz, darf man nicht unterschätzen. Es birgt Waffen gegen jene, die sich seiner bedienen möchten, um seine Grundsätze auszuhebeln. Das moderne Recht ist stets mehr als der Ausfluss einer polarisierten Debatte. Sobald nämlich die Inhalte des wölfisch orientierten Diskurses in die Sphäre des Gesetzes treten, sind sie auf einmal Gegenstand einer Überprüfung, wo der Imperativ der Vernunft, das Menschenbild des Rechtsstaats gilt.

Ist das Recht somit tatsächlich die Kunst des Guten und Gerechten, wie man im Studium hört? Immerhin kann man gerade dem Fremdenrecht in seiner Verschachtelung und Abstraktion eine gewisse Kunsthaftigkeit nicht absprechen. Vor allem aber ist gerade dieses Rechtsgebiet für seine häufigen Novellierungen, Reparaturen und Umbauten berüchtigt.

So wird es auch dort problematisch, wo der Diskurs der Tagespolitik in das Fremdenrecht hineingetragen und eben jenes liberale Menschenbild in Frage gestellt wird; wo es nicht um nüchterne Sachlichkeit geht, um notwendige Regulierungen, um Vernunft, sondern nur noch um Schutz vor dem Fremden, vor der Bedrohung, vor dem Wolf.

Kant oder Hobbes?

Bisher haben die Höchstgerichte, die europäischen zumal, einem allzu wölfischen Denken zumeist einen Riegel vorgeschoben. Dennoch herrscht in unzähligen Verfahren im Dickicht des Rechtsstaats ein leiser, umso schärfer geführter und folgenschwerer Konflikt. Hier geht es abseits des lauten medialen Diskurses um die viel tiefergehende Auseinandersetzung, welches Menschenbild dem Fremdenrecht zugrunde liegt: Orientiert sich das Gesetz an Kant oder Hobbes?

Von den Zwischenrufern aus dem bunten Zelt habe ich keinen wiedergesehen. Die Anwältin hingegen wahrt noch immer täglich die Rechte ihrer Mandanten. Dabei bedient sie sich des „Scheiß-Gesetzes“.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR



Daniel Zipfel,
(* 1983 in Freiburg im Breisgau) lebt und arbeitet in Wien als Autor und Jurist in der Asylrechtsberatung. Zahlreiche Stipendien und Preise. Sein erster Roman „Eine Handvoll Rosinen“, 2015 bei Kremayr & Scheriau erschienen, wurde mit der Buchprämie der Stadt Wien und des Bundeskanzleramts ausgezeichnet. Momentan schreibter an seinem zweiten Roman. [ M. Weis ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2017)

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