Gastkommentar

Schatzi, grapschen, Vergewaltigung: Ols lei ans?

Früher gebot eine gute Erziehung schlicht: „Das gehört sich nicht!“ Das Gefühl dafür scheint verloren gegangen zu sein.

Wenn wer eine entsicherte Handgranate in einen Raum wirft und dem Entschärfungsdienst verbietet, tätig zu werden, ist nur eines ziemlich sicher: Es wird Tote geben. So ähnlich ist die Situation, in der wir uns bei manchen „Outings“ von Übergriffen befinden. Beispielhaft sind die Vorgänge rund um Peter Pilz. Wobei hier nicht erörtert werden soll, was Pilz wirklich getan hat. Es geht vielmehr um grundsätzliche Überlegungen zum Umgang mit solchen Vorfällen.

Eine Mitarbeiterin wurde – so der erste der gegen Pilz erhobenen Vorwürfe – von ihm belästigt. Diese Mitarbeiterin hat Protokoll geführt und nach 40 von ihr aufgezeichneten Vorfällen die Gleichbehandlungsanwaltschaft beigezogen. Das dafür erstellte Schriftstück bekam Pilz nie zu sehen. Da stellt sich die Frage, warum jemand 39-mal eine Notiz anlegt und erst nach dem vierzigsten Vorfall tätig wird. Irgendwie noch verständlich wäre das, wenn es sich um ein „normales“ Unternehmen handeln würde. Die Angelegenheit spielte aber im grünen Club, wo man mit gutem Grund davon ausgehen kann, dass zwischen einem Vorgesetzten (diesfalls Pilz) und einer Mitarbeiterin keinesfalls ein derartiges Machtgefälle herrscht, dass die Frau in der schwächeren Position ist.

Politischer Korrektheitswahn

So wie man die Grünen kennt, ist eher das Gegenteil der Fall. Das Anzünden eines Adventkerzerls durch einen Mann vor einem weiblichen Wesen barg dort vermutlich bereits die Gefahr in sich, sexistischer Umtriebe geziehen zu werden. Einen drastischen Beweis dafür lieferte bei einer Diskussion auf Puls4 die ehemalige Abgeordnete der Grünen, Sigrid Maurer, die dort mit ihrer bornierten und erbarmungslosen Selbstgerechtigkeit eine Ahnung davon vermittelte, wie die diesbezügliche Stimmungslage im grünen Club gewesen sein muss. Dort – und nicht nur dort – regierte der politische Korrektheitswahn. Das ist mit ein Grund, warum die Grünen abgewählt worden sind.

Aber das ist nicht der Punkt. Entscheidend ist vielmehr, dass Vorwürfe erhoben wurden, die Mitarbeiterin aber nicht bereit war, Pilz eine Möglichkeit zu geben, sich vor einem ordentlichen Gericht zu verantworten – sich dort einen Schuld- oder Freispruch zu holen. Es ist ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, dass jede und jeder das Recht hat, sich gegen Vorwürfe – seien sie banal oder existenzgefährdend – zur Wehr zu setzen. Dazu dienen je nach Sachlage einerseits das Strafrecht oder die Regelungen zu Ehrenbeleidigung und Verleumdung.

Die Vorwürfe gegen Pilz haben diesen als Politiker praktisch vernichtet. Seine Chance zu gerichtlicher Gegenwehr war null. In einem Rechtsstaat gilt, dass unberechtigte Vorwürfe zu einer Bestrafung desjenigen führen können, der sie erhoben hat. Dazu gehört aber, dass diese Person bekannt ist. Überhaupt ist es in einem demokratischen Staat nur in Ausnahmefällen zulässig, sich in die Anonymität zu flüchten. (Die „sozialen“ Medien sind ein Sonderfall mit eigenen Problemen.)

Wer selbst nichts wirklich Ernsthaftes zu befürchten hat, möge gefälligst die Courage haben, zu seinen Vorwürfen zu stehen und diese in einem rechtsstaatlichen Verfahren beweisen. Völlig unverständlich daher das Verhalten jener ÖVP-Dame aus dem EU-Parlament, die von einem schwer betrunkenen Pilz, so die Aussagen zweier Zeugen, bedrängt wurde.

Weder besteht hier ein Abhängigkeitsverhältnis noch die Gefahr, Konsequenzen tragen zu müssen (außer jener, für die eigenen Aussagen einstehen zu müssen). Genaugenommen eine sogenannte b'soffene G'schicht', die einen eventuellen Übergriff zwar nicht legitimiert, aber nach bisherigem Wissensstand weit weg ist von einer strafbaren Handlung.

Schwierige Beweislage

Genaueres können wir nicht sagen, da die Dame sich weigert, die Anonymität zu verlassen. Hauptsache, man hat die „G'schicht'“ in Umlauf gebracht und am Beschuldigten bleibt etwas hängen.

Die Beweislage ist bei solchen Vorgängen immer schwierig. Wenn jemand etwa beweisen soll, er habe noch nie jemanden umgebracht, dann kann er bestenfalls sein Leumundszeugnis hervorholen. Das bezeugt aber nur, dass er sich noch nie erwischen hat lassen. Ein Beschuldigter bei sexuell konnotierten Übergriffen kann – wenn es keine Zeugen gibt – nur auf seine Reputation verweisen.

Genau die aber ist mit dem erhobenen Vorwurf bereits den Bach hinunter. Irgendwas bleibt eben immer hängen, schön nach dem Motto „Kein Rauch ohne Feuer“. Natürlich darf es keine Opfer-Täter-Umkehr geben. Das gilt aber in beide Richtungen. Daher ist jemandem, der schwere Beschuldigungen erhebt, zuzumuten, mit eigenem Namen dafür einzustehen und dabei auch die eigene Reputation aufs Spiel zu setzen.

Eine groteske Parodie

So wie durch einen Vorwurf die Reputation des Angeschuldigten auf dem Spiel steht – und dazu noch dessen Existenz. Dass bei solchen Delikten – wie immer ein Urteil ausfällt – immer ein Rest an Ungewissheit bleibt, ist nicht zu ändern. Aber der Rechtsstaat verlangt danach, solchen Vorgängen nicht einfach ihren Lauf zu lassen, sondern sie einer bestmöglichen Klärung zuzuführen.

Am Fall Pilz lässt sich auch demonstrieren, dass derzeit alles Mögliche und Unmögliche in einen Topf geworfen wird: Schatzi, Nichteinhaltung des körperlichen Mindestabstands, grapschen, dumme Anmache, sexuelle Handgreiflichkeiten, Nötigung oder gar Vergewaltigung – ols lei ans!

Das macht die Beurteilung mancher Vorfälle schwierig, insbesondere dann, wenn bloß Gerüchte herumschwirren, wie im Falle der Mitarbeiterin des grünen Clubs. Selbst Pilz erfuhr nicht alle Vorwürfe, durfte das vorliegende Schriftstück mit den Anschuldigungen nicht einsehen, sondern bekam es vorgelesen mit der Aufforderung, sich schuldig zu bekennen. Eine groteske Parodie auf ein Femegericht, die ausgerechnet in einer Partei stattfand, die sich sonst für Rechtsstaatlichkeit und jede Art von Gerechtigkeit einsetzt.

Neue Art der Bigotterie

Auch wenn es viele nicht gern hören oder gar abstreiten: Es besteht ein Zusammenhang zwischen der bereits bis ins Bizarre übersteigerten politischen Korrektheit und unserem Umgang mit Vorfällen, bei denen die persönliche Selbstbestimmung (meist im sexuellen Bereich) beeinträchtigt oder gar vernichtet wird. Das führte zu einer neuen Art von Bigotterie und erinnert auf gespenstische Weise an die Moskauer Prozesse, bei denen altgediente Bolschewiken sich selbst als Abschaum und Verräter an der Revolution bezeichneten. Weit ist es nicht zu Umerziehungslagern! Schöne Neue Welt.

Dabei wäre alles ganz simpel: 90 Prozent der „Delikte“, um die es sich im Regelfall handelt, verboten einem früher schlicht die gute Erziehung. Sie fielen einfach unter „Das gehört sich nicht!“. Das Gefühl dafür scheint verloren gegangen zu sein.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

DER AUTOR




Michael Amon
(*1954 in Wien) lebt als freier Autor in Gmunden und Wien. Der Romancier und Essayist ist außerdem geschäftsführender Gesellschafter einer kleinen Steuerberatungskanzlei. Zahlreiche Publikationen. Der vierte Band seiner „Bibliothek der Vergeblichkeiten“ (Echomedia Buchverlag), „Der Preis der Herrlichkeit“, ein Kriminalroman, ist soeben erschienen. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2017)

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