Gastkommentar

Die Miliz als Grundprinzip

Österreich braucht ein Heer aus der Bevölkerung und für die Bevölkerung. Das heißt: ein einsatzbezogenes Milizsystem.

Bereits 2016 äußerte sich der Finanzminister kritisch zu der von einigen übereilt als „Jubelmeldung“ bezeichneten Ankündigung einer Etaterhöhung im Kapitel Landesverteidigung. Dem Verteidigungsressort ließ er via Medien ausrichten: „Die sollten einmal ihre Struktur in Ordnung bringen, die haben extrem hohe laufende Kosten!“

Beim bloßen Wunsch nach mehr Geld fürs Militär kommt bei den Berufsheerbefürwortern große Freude auf. Denn das bedeutet das weitere „Überleben und Fortwursteln“ der grundsätzlich falschen Wehrkonzeption und des Personalsystems der Beamtenmilitärs. Das sollte zu denken geben.

In den Koalitionsgesprächen geht es um die Forderung nach mehr Geld, ohne aber im gleichen Atemzug die wirklich sinnvolle Verwendung der Budgetmittel im Rahmen des verfassungsgemäßen Wehrsystems nach den Grundsätzen eines Milizsystems in logischer Konsequenz mit einzufordern; ein Milizsystem auf der Basis der allgemeinen Wehrpflicht und den darauf folgenden periodischen verpflichtenden Truppenübungen. Da helfen auch die bereits zu früheren Zeiten formulierten Bekenntnisse zur Stärkung der Miliz nicht, da diese Art von Freiwilligenmiliz nicht den Verfassungsbestimmungen und den militärischen Notwendigkeiten entspricht.

Klarer Verfassungsauftrag

Es ist nicht sinnvoll, Soldaten in einem stehenden Heer gleich 365 Tage im Jahr teuer zu besolden, wenn man sie in einem einsatzorientierten Bedarfsheer im Schnitt aller Dienstgrade und Verwendungen nur etwa 30 Tage für Übungen braucht. Bei einer verfassungsgemäßen Implementierung der gesamten Heeresstruktur nach den Grundsätzen eines Milizsystems würden die derzeit weit überhöhten Personalkosten drastisch sinken!

Der Verfassungsauftrag (es ist das B-VG Art 79 Absatz 1) besagt als Mussbestimmung, dass das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist – und nicht nur milizartig oder gar nur mit einer zusätzlichen freiwilligen Miliz. Der ist natürlich getreulich zu vollziehen. In diesem einsatzbezogenen Milizsystem ist auch eine sehr wichtige, aber zahlenmäßig kleine Personengruppe aus dem Berufsstand zur obersten Führung, Verwaltung, Logistik, „rapid reaction“ und Ausbildungsunterstützung voll zu integrieren! Die diversen Bedrohungsfälle sind im Wehrgesetz §2 exakt aufgelistet.

Erfreulich ist, dass ÖVP-Obmann Sebastian Kurz deutlich von der absoluten Notwendigkeit gesprochen hat, alle Planungen zur Vollziehung durch die Regierung eindeutig nach den Bestimmungen der Bundesverfassung vorzunehmen. Beim staatspolitisch so wichtigen Kapitel Schutz und Verteidigung der Bevölkerung ist dementsprechend klarzustellen, dass „Miliz“ für das Bundesheer das Grundprinzip des Wehrsystems zu sein hat.

Ohne konkrete Implementierung des Milizsystems bliebe eine Festlegung im Koalitionsabkommen Stückwerk, da es nicht die Anzahl an gut ausgebildeten Einsatzsoldaten garantiert, die notwendig sind, um die auf Österreich zukommenden Sicherheitsprobleme zu lösen. Was wir brauchen, ist ein Heer aus der Bevölkerung und für die Bevölkerung.

Dr. Alfred C. Lugert ist Sozialwissenschaftler. Er ist Oberst des höheren militärfachlichen Dienstes a. D., mehrere internationale Auslandseinsätze im Dienst des Bundesheeres.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.12.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.