Richtersein ist eine Sache des Charakters

Der Rechtsstaat kann nur so gut sein wie seine Richter. Jüngste Diskussionen rückten die Gerichtsbarkeit in ein schiefes Licht.

Hitzige Diskussionen wurden in den vergangenen Tagen und Monaten über Kandidaten für Richterämter geführt. Das mag auf den ersten Blick überraschen, weil ja Richter Beamte sind und bei anderen Beamten keine vergleichbare Sensibilität besteht. Richter unterscheiden sich aber ganz grundsätzlich von anderen Beamten: Richter sind unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar.

Unabhängig heißt, jeder Richter ist vom ersten Tag an für seine Entscheidungen verantwortlich. Er kann die Verantwortung nicht abschieben. Niemand kann ihm vorschreiben, wie er entscheidet. Die Unabhängigkeit ist kein Privileg der Richter, sondern ein Vorrecht der Bürger. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Rechtssachen von einem unabhängigen Gericht beurteilt und entschieden werden.

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