Religiöse Privilegien oder: Die Leiden des Karfreitags

Die Ausdehnung religiöser Ausnahmen auf alle wirkt benachteiligend.

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Nüchtern betrachtet markiert der jetzt diskutierte Karfreitag nicht das Gedenken an ein historisches Ereignis, sondern das Leiden und Sterben einer mythologischen Figur. Letzteres darf man als Überzeugung befremdlich finden – aber das Recht, daran zu glauben, ist davon unberührt. Die Akzeptanz dieses Rechts muss eben nicht einhergehen mit der Akzeptanz dieser Glaubensinhalte. Diese Freiheit des Gewissens wird im Fall des religiösen Glaubens auch Religionsfreiheit genannt.

Ursprünglich zum Schutz des Individuums konzipiert, wandelte sich die Religionsfreiheit zu einem Werkzeug, das heute primär der Sicherung exklusiver Sonderrechte dient. Aus der Freiheit, sich zu seinem Glauben bekennen zu dürfen, wurde ein Freibrief, weltliche, für alle gültige Gesetze nicht mehr respektieren zu müssen.

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