Türkis-Blau ist das neue Rot-Schwarz

(c) Peter Kufner
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Die Regierung setzt die leistungs- und eigentumsfeindliche Steuerpolitik der sozialistisch geprägten Vorgängerkoalition nahtlos fort.

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Wer das übliche innenpolitische Schlammcatchen verfolgt, könnte meinen, dass Türkis-Blau völlig anders ist als Rot-Schwarz: Die Regierung inszeniert sich als große Reformbewegung, und linke Oppositionsparteien bezeichnen die Regierung als neoliberal. Beides ist Unsinn: Die aktuelle Steuerreform hätte im Wesentlichen auch von Rot-Schwarz stammen können, Türkis-Blau führt die leistungs- und eigentumsfeindliche Steuerpolitik der sozialistisch geprägten Vorgängerregierung nahtlos fort.

Türkis-Blau setzt bei der sogenannten Steuerreform auf denselben Taschenspielertrick wie die Vorgängerregierungen: die kalte Progression. Inflation, Lohnerhöhungen und die stark progressive Einkommensteuer sorgen dafür, dass bei jeder Einkommenserhöhung die Steuerlast automatisch steigt, weil ein immer größerer Anteil des Einkommens in höhere Steuerklassen fällt. Tarifreformen, das heißt höhere Schwellwerte bei gleichen Steuersätzen bzw. wie jetzt niedrigere Steuersätze bei gleichbleibenden Schwellwerten, gleichen die automatische Steuererhöhung lediglich aus, werden aber medial als größte Steuerreform aller Zeiten verkauft.

Versprochen gebrochen

Eigentlich wollte Türkis-Blau dem Beispiel vieler anderer europäischer Länder folgen und die kalte Progression abschaffen, indem die Schwellwerte, ab denen bestimmte Einkommensteuersätze wirksam werden, jährlich und automatisch im Ausmaß der durchschnittlichen Lohnerhöhungen angehoben werden. ÖVP und FPÖ haben die SPÖ in der letzten Legislaturperiode scharf kritisiert, weil sie die Abschaffung der kalten Progression blockiert hat, sie haben im Wahlkampf versprochen, dass die kalte Progression abgeschafft wird, und das Regierungsprogramm sieht die Abschaffung der kalten Progression vor. Am 30. April 2019 hat Sebastian Kurz der perplexen Nation hingegen erklärt, dass die Abschaffung der kalten Progression unsozial wäre – irgendein SPÖ-Chef freier Wahl oder Reinhold Mitterlehner hätte das nicht anders ausgedrückt. Versprechen gebrochen.

Da man die Steuerreform nur scheibchenweise, über mehrere Jahre hinweg einführt, wird die kalte Progression noch lang ihre räuberische Wirkung entfalten, bevor man den Menschen im Rahmen der Steuerreform wieder ihr Geld zurückgibt. Den Anfang macht im Jahr 2020 eigentlich gar keine Steuerreform, sondern eine Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge jener, die so wenig verdienen, dass sie ohnehin keine oder kaum Steuern bezahlen. Bezahlen dürfen das natürlich jene, die jetzt schon hohe Steuern zahlen: die Leistungsträger.

Schon jetzt erhalten marode Sozialversicherungen massive Subventionen aus dem Steuertopf, dies wird nun verstärkt. Diese Quersubventionen haben zur Folge, dass den Beitragszahlern die wahren Kosten des massiv reformbedürftigen Sozialversicherungssystems verschwiegen werden. Das ist der falsche Weg: Würden die Zuschüsse zur Sozialversicherung abgeschafft werden, die Sozialversicherungsbeiträge massiv erhöht und die Steuern im Gegenzug gesenkt, dann würden die Menschen bemerken, wie teuer Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung wirklich für sie wären, und Reformen würden populärer werden. Mit der noch stärkeren Bezuschussung der Sozialversicherungen wird der Reformstillstand hingegen noch stärker einbetoniert.

Noch ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm harrt der Umsetzung: der transparente Lohnzettel, der nicht nur die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung anführt, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge und den sogenannten Bruttobruttolohn, das heißt den Betrag, den das Unternehmen insgesamt, inklusive Arbeitgeberbeiträge für den Mitarbeiter aufwendet.

Reiche sind unerwünscht

Ab 2021 beginnt die eigentliche Steuerreform zu wirken, da wird der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt (betrifft Bruttoeinkommen von 11.000 bis 18.000 Euro pro Jahr). Im Wahljahr 2022 wird die zweite Progressionsstufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt (bis 31.000 Euro). Für Einkommen ab 31.000 Euro beträgt der Steuersatz derzeit 42 Prozent, dieser wird nur mehr moderat auf 40 Prozent gesenkt. Einkommensteile jenseits von 60.000 Euro werden überhaupt nicht entlastet, die Leistungsträger werden abgezockt wie eh und je: Ab einem Einkommen von 60.000 Euro fallen 48 Prozent Einkommensteuer, ab 90.000 Euro 50 Prozent und ab einer Million Euro gar 55 Prozent an. Leistung soll sich nicht lohnen, Reiche sind in Österreich unerwünscht.

Schockierend ist auch, dass Türkis-Blau still und heimlich die eigentumsfeindliche Politik von Rot-Schwarz unverändert fortsetzt. Die drastisch erhöhte Grunderwerbsteuer wirkt faktisch wie eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer, vor dem Inkrafttreten im Jahr 2016 wurden deswegen viele Immobilien im Familienkreis auf die nächste Generation übertragen, viele, die jetzt Immobilien erben, müssen wohl einen Teil des Vermögens veräußern, um sich die Grunderwerbsteuer leisten zu können.

Die Kapitalertragsteuer (KESt) wurde von 25 auf 27,5 Prozent erhöht, diese betrifft einerseits Unternehmer bei der Gewinnausschüttung und Private, die Wertpapiere oder Immobilien verkaufen. Besonders bösartig ist, dass auch die Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren und von zehn Jahren bei Immobilien abgeschafft wurden. Da die Inflation bei der Berechnung der KESt nicht berücksichtigt wird, werden Menschen, die sich mit ihrem bereits versteuerten Einkommen längerfristig Vermögen aufbauen, faktisch mit einer Vermögensteuer bestraft. Wenn jemand zum Beispiel 2019 eine Immobilie um 100.000 Euro erwirbt und man die vorsichtige Annahme trifft, dass der Wert um durchschnittlich drei Prozent p. a. steigt, dann beträgt der Zeitwert im Jahr 2029 rund 134.400 Euro und im Jahr 2039 etwa 180.600 Euro. Wer dann die Immobilie ganz ohne Spekulationsgewinn zum Zeitwert verkauft, muss 2029 knapp 9500 Euro KESt bezahlen, 2039 gut 22.200 Euro. Das heißt, ohne Steuerbefreiung nach einer Spekulationsfrist und ohne Berücksichtigung der Inflation wird eine Kapitalertragsteuer auf rein nominelle, aber nicht reale Gewinne eingehoben, was auf eine Vermögensteuer hinausläuft. Dem Bürger ist es kaum mehr möglich, sich mit seinem bereits versteuerten Einkommen ein Vermögen aufzubauen.

Große Enttäuschung

Wirklich begrüßenswert ist die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) auf Unternehmensgewinne, sie soll 2022 von 25 auf 23 Prozent sinken, dem steht allerdings die oben erwähnte Erhöhung der KESt auf die ausgeschütteten Gewinne in Höhe von 25 auf 27,5 Prozent gegenüber. Die für 2023 angekündigte Senkung auf 21 Prozent hat nur den Charakter eines Wahlversprechens (vgl. kalte Progression), denn spätestens 2022 werden Nationalratswahlen stattfinden.
Insgesamt ist die groß angekündigte Steuerreform eine große Enttäuschung, von einer bürgerlichen Regierung hätte man sich Reformen erwarten können, die eine Senkung der extrem hohen Staatsausgaben und eine echte Steuersenkung ermöglichen würden.

Der Autor

Christian Ebner (* 1970) ist Unternehmensberater, Funktionär der Wirtschaftskammer Wien und Obmann von FreeMarkets.at. Er war von 2010 bis 2011 Generalsekretär der Partei Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ).

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2019)

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