Murks um Kostenbremse

Parteien, die zu viel ausgeben, könnten straflos bleiben. Ein Schelm, wer Böses denkt.

Die im Vorjahr von der Koalition im Verein mit den Grünen beschlossene Kostenbremse könnte sich als ein großer Flop herausstellen. Nicht deshalb, weil der Nationalratswahlkampf heuer teurer zu werden verspricht als jener anno 2008.

Die Verteuerung ist nur die logische Folge des Umstands, dass mit Frank Stronach eine weitere – zumindest finanziell – relevante Partei in den Ring steigt und mit ihrem Sieben-Millionen-Euro-Budget die erzwungenen Kürzungen bei SPÖ und ÖVP mehr als nur kompensiert. Dazu kommen noch die unvermeidlichen Tricksereien durch Personenkomitees für Spitzenkandidaten, die sich aus privaten Spenden finanzieren und nicht unter dem Deckel Platz finden müssen. Aber das ist nicht das verfassungsrechtliche Problem.

Der Murks liegt vielmehr darin, dass der Nationalrat möglicherweise unzulässig in Kompetenzen der Länder eingegriffen hat, indem er den Deckel auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen angebracht hat. Und all die unterschiedlichen Wahlen in den gleichen Topf zu werfen ist unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes – er verlangt jeweils passende Regeln – höchst problematisch. Ein Schelm, wer Absicht dahinter vermutet, dass eine Strafe für zu hohe Ausgaben vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden könnte.

benedikt.kommenda@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2013)

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