Mein bester Freund am Höchstgericht

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, den Verfassungsgerichtshof mit Vertrauten zu beschicken. Neue Regeln würden not tun, damit der VfGH künftig weniger parteipolitisch besetzt wird.

Die Koalition hat sich bei den Richterbestellungen festgelegt: Die ÖVP darf auf einem Regierungsticket ihren Vertrauten, Ex-Vizekanzler Wolfgang Brandstetter, als Richter an den Verfassungsgerichtshof schicken. Die FPÖ darf dafür den Burschenschafter Andreas Hauer und den FPÖ-Anwalt Michael Rami für den VfGH nominieren, wobei diese beiden noch vom Parlament abgesegnet werden müssen. Aber wie sind diese Richterbesetzungen politisch einzustufen? Und was könnte man machen, damit die Posten am VfGH künftig besser vor Parteipolitik geschützt sind?

Wenn von linker Seite nun kritisiert wird, dass die FPÖ einen Burschenschafter für den VfGH entsendet, kann man dem entgegenhalten, dass auch die SPÖ einst als Regierungspartei Vertraute ins Höchstgericht setzte. Etwa Johannes Schnizer, den früheren Kabinettschef von Kanzler Werner Faymann. Und dass die FPÖ keine linken Asylanwälte, sondern lieber politisch rechtsgerichtete Juristen nominiert, darf nun auch niemanden überraschen. Hauer ist immerhin ein ausgewiesener Verfassungsrechtsexperte. Anwalt Rami ist zwar im Medienrecht zu Hause. Aber er ist sicher die weitaus bessere Wahl als der von der FPÖ zuvor angedachte juristische Wutbürger Tassilo Wallentin. Dass Wallentin nun weiter Kolumnen schreibt, ist nicht nur für die Kronen Zeitung, sondern vor allem auch für den VfGH gut.

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