Das Domkapitel von Gurk-Klagenfurt erhebt schwere Vorwürfe gegen Bischof Alois Schwarz. Erpressbar sei er im Zusammenhang mit dem Zölibat wegen der Beziehung zu einer engen Mitarbeiterin gewesen, heißt es wörtlich. Was folgt als nächstes?
Der Akt sucht seinesgleichen - selbst in der mehr als turbulenten jüngeren Kirchengeschichte Österreichs (Groer! Krenn!). Am Dienstag hat sich das Domkapitel von Gurk-Klagenfurt über eine Weisung Roms hinweg gesetzt und den Kontrollbericht über Aktivitäten des früheren Kärntner Bischofs Alois Schwarz veröffentlicht.
Die darin erhobenen Vorwürfe wiegen schwer: Ihr Ex-Vorgesetzter sei wegen der „Beziehung“ zu einer Mitarbeiterin „im Zusammenhang mit der Zölibatsverpflichtung erpressbar“ gewesen und habe die Diözese nur noch eingeschränkt führen können.
Weshalb niemand vom Vatikan abwärts auf die seit Jahren aktenkundigen Vorkommnisse reagiert hat - erst im Frühjahr viel zu spät mit der Versetzung von Schwarz nach St Pölten - bleibt ein katholisches Rätsel.
Ja, das Verbot Roms, den Bericht (zunächst?) zu veröffentlichen darf und muss kritisiert werden. Es hat aber wohl selbst für Domkapitulare zu gelten – nimmt man die Spielregeln ernst. Oder nicht? Haben wir da etwas verpasst?