Das Elsner-Urteil wird teilweise aufgehoben. Trotzdem bekommt er die Höchststrafe. Klingt ziemlich verfehlt, ist aber logisch.
Eines kann man Helmut Elsner sicher nicht vorwerfen: dass er ein „Umfaller“ sei, der um des persönlichen Vorteils willen um Gnade fleht. Für Elsner ist und bleibt Angriff die beste Verteidigung. So erklärt sich auch seine brutale Attacke auf seine frühere Richterin Claudia Bandion-Ortner, die, laut Elsner, korrupt, kriminell und verlogen sei. Dass sich die nunmehrige Ministerin nicht auf einen Rechtsstreit wegen Verleumdung einlassen kann und darf, weiß sie. Elsner weiß es natürlich auch. Im Resultat hat ihm seine Tirade vor dem OGH weder geholfen noch geschadet. Der Senat ließ Elsner reden. Und zeigte schlussendlich auf, dass er nur einen ernst nimmt: den Gesetzgeber.
Wenn jemand einen 50.000Euro übersteigenden Untreue-Schaden verursacht, kann die Höchststrafe, zehn Jahre Haft, verhängt werden. So steht's im Gesetz. Und wenn jemand, der 1,2 Milliarden Euro(!) Schaden anrichtet, nicht die Höchststrafe bekommt, wer dann? Eben. Auch wenn Teile des Urteils erster Instanz aufgehoben wurden–ein Milliardenschaden ist geblieben.
Apropos Schaden: Einen solchen trägt auch Justizministerin Bandion-Ortner davon. Sie ist ab sofort mit einem Makel behaftet: mit dem schlechten Zeugnis des OGH. Die Höchstrichter attestieren ihr nämlich, dass sie als Richterin fachlich fehlerhaft gearbeitet hat.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.12.2010)