Wie internationales Recht zur Beiläufigkeit wird

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft.
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft.(c) imago/Horst Galuschka (imago stock&people)
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Österreich ist nicht viel besser als andere Länder, die versuchen, internationale Verträge zu kündigen, auszuhöhlen oder ungestraft zu brechen.

Donald Trump kündigt langjährige Abrüstungsverträge, steigt aus dem mühsam ausverhandelten Atomabkommen mit dem Iran aus. Italien bricht den Euro-Stabilitätspakt. Polen, Ungarn und Rumänien unterwandern EU-Regeln zur Rechtsstaatlichkeit. Die bayrische CSU forcierte eine Maut für Ausländer, die EU-Bürger widerrechtlich diskriminiert. Da ist etwas im Gange, und Österreich ist leider mitten darunter. Denn hier wird aus rein innenpolitischen Gründen wider besseres Wissens versucht, die Mindestsicherung für Flüchtlinge und die Familienbeihilfe für EU-Arbeitnehmer zu kürzen.

Das Ganze ist eine Machtspiel, an dessen Ende mit großer Warscheinlichkeit eine Aushöhlung des internationalen Rechts steht. Es geht um die Durchsetzung kurzfristiger nationaler Interessen gegenüber langfristigen internationalen Verpflichtungen, die eine Vorgängerregierung eingegangen ist. Nach dem Motto: Wir richten uns den Staat nun so her, wie wir wollen. Dabei wird vergessen, dass die durch demokratische Wahlen übertragene Macht nur eine geborgte ist. Sie verpflichtet zur Einhaltung der Verfassung genauso wie zu internationalem Recht.

Um das klarzustellen: Nationale Interessen zu verteidigen, sie in die Verhandlungen über internationale Regeln oder in deren Änderung einzubringen, ist legitim. Die bereits vereinbarten und gültigen Regeln – ob sie Abrüstungsverträge, die Genfer Flüchtlingskonvention oder das EU-Recht betreffen – auszuhöhlen, ist hingegen verwerflich. Denn letztlich führt dies zur Beiläufigkeit dieses Rechts. Diese Beiläufigkeit würde nie geduldet, wenn es etwa um die Ahndung von widerrechtlichen Handlungen von Einzelpersonen ginge. Hier treten Regierungspolitiker derzeit gerne für eine verschärfte Umsetzung ein. Doch es gibt keine unterschiedliche rechtliche Verantwortung für Staaten und Bürger.

Dass der Europäische Gerichtshof nun im Falle der von Oberösterreich gekürzten Mindestsicherung für anerkannte Flüchtlinge auf die Einhaltung internationaler und europäischer Rechtsnormen pocht, war voraussehbar. In der Genfer Flüchtlingskonvention heißt es beispielsweise: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Staatsgebiet aufhalten, auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen gewähren.“ Das mag heute unpopulär sein, es ist dennoch gültiges Recht.

Dieses Recht kann nicht ausgehöhlt werden, nur weil zahlreiche europäische Regierungen – Österreich ist da keine Ausnahme – versuchen, ihrer eigenen Bevölkerung das Gefühl zu geben, sie sei ihnen mehr wert als der zugewanderte Teil. Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft wird auch mit der Indexierung der Familienbeihilfe für aus der EU eingewanderte Arbeitsmigranten hergestellt. Im einen Fall wird nicht erklärt, dass ein anerkannter Flüchtling vor solchen sozialen Ansprüchen ein strenges Verfahren durchlaufen muss. Er muss seine Schutzbedürftigkeit eindeutig nachweisen, bevor er im Inland im Sinne der sozialen Integration gleiche Rechte wie die restliche Bevölkerung erhält. Im anderen Fall wird gerne beiseitegelassen, dass Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten dieselben Steuern und Sozialabgaben wie Inländer einzahlen und deshalb bei der Auszahlung nicht schlechtergestellt werden können.


Zweifelhaft ist auch die gewählte Vorgangsweise. Denn es wird derzeit von immer mehr Regierungen versucht, internationale Verpflichtungen nach eigenem Gutdünken zu verwässern, und erst wenn dies zu einer Verurteilung führt, davon abzulassen. Auch das ist unlauter, weil es für die eigene Bevölkerung ein falsches Bild schafft, wonach ihre Regierung sie bevorzugen wollte, dies wegen der internationalen Partner aber nicht durfte. Diese wohl absichtlich produzierte Missinterpretation trägt automatisch dazu bei, dass internationale Vereinbarungen an öffentlicher Unterstützung und damit an Wert verlieren und im Falle der Europäischen Union eine Kluft zwischen den Partnerstaaten entsteht.

E-Mails an: wolfgang.boehm@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.11.2018)

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